sportsitze stvo

  • Hallo zusammen, ich habe mir überlegt die sportsitze von cobra zu holen die classic cs. jetzt hab ich gerade gelesen dass man in Deutschland nur sitze mit vorstellbaren Rückenlehnen einbauen darf.
    meine frage ist jetzt. Ist da wirklich was dran?

    Miniracer

  • moin,


    (fahrer)sitz muss in längsrichtung verstellbar sein.



    mini gruss bodo

    Frei nach Henry F.:
    Mein Mini kann jede Farbe haben,
    solange die Farbe Blau ist !!

  • Heißt wenn ich eine Konsole mit Klappmechnismus hab damit man noch hinten einsteigen kann klappt das?


    Brauch ich für die Sitze eine ABE oder muss ich die eintragen lassen oder brauch ich gar nichts?

    Miniracer

  • Ich weiß das mittlerweile die Gesetzlage geändert wurde.


    Sitze müssen nur noch in der Längsrichtung einstellbar sein. Also Sitzschienen. Rückenlehne braucht nicht mehr einstellbar sein. Wenn ne ABE hast brauchst sie nicht eintragen.

    Gruß Daniel :cool:

  • Ah perfekt... dann kann ich mir die also holen wenn ich mir ne Konsole mit schienen kauf?

    Miniracer

  • ruf da mal beim fuhrländer an. Von dem hab ich die Info. Dann bist auch du auf der sicheren Seite.

    Gruß Daniel :cool:

  • Heißt ich kann jeden sitz reinbauen und brauch keine Bescheinigung, aber der sitz muss trotzdem längs vorstellbar sein?

    Miniracer

  • falls du die zulassung als 4sitzer behalten willst müssen die sitze laut meinem tüv prüfer um mindestens 15° kippbar sein. ob das jetzt die lehne oder der ganze sitz ist wäre egal.

    I <3 Kesselberg


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  • hast du das noch irgendwo gespeichert oder nen Link? Ich finds nicht mehr... zumindest nicht mehr beim TÜV-Süd


    "
    Ne sorry, die haben die Seite umgestrickt.
    Aber das hat ich damals fürs Westwoodforum recherchiert, wurde mir auch von der Dekra so bestätigt:


    ...ich hab da mal meine Gesetzestexte gewälzt:
    nach §22a Absatz 1 StVZO sind Sitze schonmal nicht Genehmigungspflichtig. ALLERDINGS sollten sie den folgenden Vorgaben entsprechen:
    Sitze müssen:
    §35a Abs. 1 StVZO - so einzustellen sein, das man das Fahrzeug auch im Angeschnallten Zustand sicher führen kann (Wenn ich da an die ganzen 3er BMW Liegesitzfahrer denke *doh* )
    §35a Abs. 2 StVZO - verankert sein(ja ne is klar *rofl* - ergo schon erledigt, da an den Originalpunkten befestigt) und Kopfstützen haben (ab einem bestimmten Baujahr, welches ich aber vergessen hab...) - [ganz nebenbei: bei Fahrzeugen die über 25km/h fahren heißt es WÖRTLICH:(müssen ausgestattet) mit Sitzverankerungen, Sitzen - die sind zu Herrlich - also bei der nächsten Kontrolle: Herr Officer ich bin laut §35a II Satz 1 Bestimmung 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gesetzlich dazu VERPFLICHTET einen Sitz zu haben: Et voila!!! EIN SITZ!!!]
    §35a Abs 3 und 4 StVZO - so geschaffen sein, das die Gurte ihrem gottgegebenen Zweck erfüllen können.
    im Anhang steht dann noch etwas von der Lehnenverstellung - welche aber auch unter zu Hilfenahme von Werkzeugen vorgenommen werden kann. Sprich es reicht aus, eine Neigungsverstellung des ganzen Sitzes durchführen zu können. Laufschienen kommen in dem Zuge auch gut an.
    Das wichtigste ist allerdings die Verankerung nach Abs 2.


    Da haben sich die Jurastudiererei mal gelohnt^^ "

  • Ah so... gibt es Konsolen die man kippen kann? Für cobra?

    Miniracer

  • da hab ich schon mal bei ner nächtlichen kontrolle nen mängelschein bekommen
    cobra clubman mit verstellbarer und klappbarer konsole - gefiel den herren trotzdem nicht .
    sollte sich da was geändert haben ?

  • Ah so... gibt es Konsolen die man kippen kann? Für cobra?


    Bei nem Cabrio schon ansonsten stossen die Sitze an der Decke an ;)


    Wenn ich hinten in meinen mini will muss ich die Sitze ausbauen ;)


    Grüssle Lars

  • Hast du auch die classic cs?
    weil die sind ja ziemlich klein. bei richtigen schalensitzen kann ich mir das gut vorstellen.

    Miniracer

  • da hab ich schon mal bei ner nächtlichen kontrolle nen mängelschein bekommen
    cobra clubman mit verstellbarer und klappbarer konsole - gefiel den herren trotzdem nicht .
    sollte sich da was geändert haben ?


    Waren die hinteren Sitzplätze ausgetragen? Wenn nein wurde der Mängelschein zu Recht erteilt, wenn Ja dann haben sie sich geirrt(sofern das Fahrzeug vor EZ 96 liegt)
    Was sie dir ankreiden können sind die Konsolen, sofern keine KBA nummer angegeben ist.
    Einzig die Verbindung von Sitz an Karosse liegt im Ermessen des Beamten. Hier lohnt sich meistens der Verweis auf die Serien Sitze und deren "Sicherheitspotential", wenn man freundlich bleibt lassen die meisten dann auch mit sich reden.


    Das ganze ist mittlerweile so undurchsichtig geworden das die Polizisten selbst nicht mehr durchblicken(in gewisser Weise können sie einem da schon ein ganz glitze kleines Bisschen leid tun).
    Wer auf Nummer sicher gehen will, der lässt die Sitze eintragen(es gibt ja Stellen wo das in Deutschland tatsächlich noch möglich ist)

  • Macht also keine Probleme wenn ich meine Schalen BF-Torino mit verstellbaren Schienen ohne Konsolen direkt in den Mini spaxe?

    Gruß Christoph

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