Wellerwheels 5Jx12

  • Wellerfelgen können prinzipiell eingetragen werden (zumindest die 5x12 ET 25 Eightspoke, als mit den dreieckigen Aussparungen). Man sollte das aber vorher mit dem TÜV Menschen abklären.


    Zitat

    Wechen Durchmesser hat der Zentrierring beim Mini SPI?


    Beim Mini gibt es keinen Zentrierting. Da wird über die Radschrauben zentriert. ;)

  • würde beim Mini indes sehr schwer fallen.
    Rad'muttern'zentrierung gelingt deutlich besser.


    Personenunabhängig auch einer dieser Termini, der sich im technischen (Mini-)Sprachgebrauch hartnäckig falsch hält.


    Zur Eintragungsfrage :
    --Es gibt für diese Felgen kein Prüfpapier.
    --Empfohlenes Vorgehen wäre v o r dem Kauf mit dem gewählten Prüfer zu sprechen, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen er sich eine Einzelabnahme vorstellen könnte.
    Eine Gewährleistung für erfolgreiche Einzelabnahme kann aber auch das nicht sein, da der Prüfer ja mindestens das zu beurteilende Bauteil im Original sehen muß.


    Andreas Hohls

    Alle Beiträge verstehen sich als rein sachliche Aussage und tolerieren Meinungen und Vorlieben eines Jeden, auch wenn sie konträr entgegenstünden.

  • Danke für die Korrektur. Der Mini hat keine Radschrauben.



    Zitat

    Rad'muttern'zentrierung gelingt deutlich besser.


    Oder eben auch nicht, oder warum hat man das für den Metro geändert? ;)

  • Tatsächlich ging's ja eher um ein sprachliches 'Problem'(welches keines ist).
    Das schreibt jemand, der im eigenen Beitrag 'schwer fallen' auch nicht zusammen schrieb, obgleich am korrekten Sprachgebrauch sehr interessiert.


    Was nun die praktikabelste Radmontagemethode, bzw -zentriermöglichkeit ist.........................?


    Das hängt sicher auch vom Material ab.
    Bei einer Stahlfelge wird eine Durchsteckmutter nicht gehen, versteht sich.
    Bei einer Alufelge ist sicher eine Durchsteckmutter felgenseitig preiswerter herzustellen, mutternseitig eher teurer..............?


    Das wissen möglicherweise andere Leser besser, speziell wenn aus der Fertigung kommend.


    Andreas Hohls

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  • Hallo zusammen,
    ich war heute spontan mit einem Bild der Felge und den Abmessungen der Felge inkl. der Maße des Lochkreises bewaffnet zum TÜV Onkel gefahren und habe ihn gefragt wie hoch für mich die Chancen einer Einzelabnahme für diese Felgen stehen. Er war skeptisch! Augen Rollen :rolleyes: zu diesem Thema.Dann kam er doch auf mich zu und schaute sich das Bild an und fragte mich ob es irgendein Gutachten und Festigkeitsprüfung o.ä. gäbe. Daraufhin sagte ich ihm es gibt wohl Einzelabnahmen für andere Felgen des Herstellers bzw. für andere Masse wie z.B. 6Jx13" . Dann meinte er ich soll besser den TÜV mit Standard Felgen machen und die anderen. Oder, noch eine fünfte Felge kaufen und mit der ein Gutachten für 6000€ zu machen. :eek: Daraufhin fragte ich ihn ob er das nicht selbst beurteilen könnte? Da der Mini ja gerade mal 600 kg wiegt. Seine Antwort war.Ja könnte er aber macht er nicht da sonst 200 Minifahrer vor seiner Tür stehen. Letztendlich meinte er ich soll mal die Daten da lassen und er meldet sich.


    Was kann ich machen, wenn ich eine Absage bekomme?


    Gibt es irgendwie die Möglichkeit an ein Gutachten oder irgendetwas brauchbares für den TÜV zu kommen. Ich bin über jeden hilfreich Tipp dankbar. Falls irgendwelche Dokumente gibt wäre ich euch dankbar wenn ihr mir die wenn möglich bitte zukommen lassen könnt. E-Mail: mikase@web.de


    Kann der TÜV tatsächlich ohne ein Gutachten oder Ähnliches selbst beurteilen ob die Felge geeignet ist?


    Gruß, Mika

  • ist ja jemand , der Einzelabnahmen unterschreiben darf, weil er besondere Kenntnisse haben muß und deshalb auch soll.


    Der könnte bei einem vermuteten Material (oder auch bekannten), einer gegebenen Materialstärke und einem Blick auf die Schweißung einer Stahlfelge im Verhältnis zur auftretenden Last sicher ganz viel beurteilen.


    Nun aber kommt das 'a b e r', und da hat der Prüfer zu 100% Recht.


    Aus Erfahrung ist bekannt, daß jede/r alles oder mindestens sehr viel genehmigt bekommen möchte, um den zuvorigen (!) Anbau zu legalisieren.
    Und das Ganze soll möglichst mit 150 Euro auch bezahlt sein.


    Nun macht ein gutwilliger Prüfer das und vergißt dabei oder ignoriert, daß wir in einer Welt der Regressrechtssprechungsmentalität leben.
    Das bedeutet, daß sich ganz plötzlich im Falle eines Schadens, niemand mehr an seinen vorherigen intensiven Wunsch noch erinnern kann und meint, daß das doch aber dann der Ingenieur gar nicht hätte freigeben dürfen. Dazu sei er doch Ingenieur, um das beurteilen zu können.
    Klar habe man mit der Felge fahren wollen, aber man sei Drucker und eben kein Ingenieur.


    Ob aber eine geprüfte Stahlfelge mit Zertifikat dann auch am Bordstein zerbrochen wäre und der Fahrer tot, der zuvor unkontrolliert schnell um die Verkehrsinsel herum abbog und auf den Bordstein prallte, d a s müßte dann der Ing. nachweisen, wenn er nicht ein Leben lang eine 2. Familie ernähren möchte.


    Nein, kein Horrorszenario !
    Nur etwas überzeichnet, weil eine Karrikatur besser offensichtlich macht, was im Alltag immer wieder einmal paßiert.


    Deshalb sind viele Prüfer zurückhaltend.
    Zudem werden alle Einzelabnahmen über das Rechnersystem von der Zentrale aus nachverfolgt oder sind zumindestens nachverfolgbar, und der Prüfer muß im Zweifel auch intern Fragen beantworten.


    Andreas Hohls

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  • kurz gesagt...fahr zum nächsten TÜV!


    Inno-Uwe

    LOUD PIPES SAVE LIVES !!!


    ---> fehlende Leistung wird durch den WAHNSINN des Fahrers ergänzt !!!


  • Ich könnte zumindest eine Briefkopie anbieten.
    M.E. sollten die Weller ja schon einfacher einzutragen sein, da es sich nun mal um eine Stahlfelge handelt und nicht um eine Alufelge mit unbekannter Festigkeit. Klar kann man in den Stahl auch nicht hineingucken, aber das Risiko ist doch wohl ungleich geringer. ;)


    Viele Grüße
    Michael

  • Aus der Sicht des "Ingenieurs" habe ich das ganze auch noch nicht betrachtet. Danke für die ernüchternden Worte. Ist wohl verständlich das nicht jeder TÜVler seinen Kopf für irgendwelche Traum vorstellungen hinhalten will. Aber, man sollte trotzdem als Leihe konstruktiv mit einem Ingenieur/ Dienstleister über so etwas diskutieren können.


    @ Onkel: Über eine Briefkopie wäre ich schon sehr dankbar.


    Beste Grüße, Mika

  • 'Ernüchternd' sollte es nicht unbedingt sein, nur die Realität und Problemlage des/der Prüfenden näherbringen, was ja wohl gelungen ist.


    Tatsächlich würde ich nicht zum nächsten TÜV fahren, weil
    --Vorführungen, sofern offiziell 'gestartet', egal von welchem Ort im Rechnersystem abrufbar sind
    --es durchaus so schien, als wolle sich der Prüfer mit der Frage auseinandersetzen.


    Folgender Kompromiß wäre ebenfalls denkbar :
    --Dem Prüfer anzubieten, man kaufe zunächst nur 1 Felge, um das Kostenrisiko zu begrenzen.
    --Diese Felge führe man dann mit dem Auto vor, sodaß der Prüfer A) das in Frage stehende Produkt inspizieren kann und B) aus Breiten- und Einpreßtiefenvergleich 'hochrechnen' kann, ob die derzeit montierte Radhausverbreiterung genügend wäre.


    Dann wäre das Risiko auf den Preis 1 Felge beschränkt.


    Tatsächlich sollte sich ein Prüfer die Zeit nehmen, soetwas und auch die rechtliche Problemlage selbst darzustellen und Verständnis herbeizuführen.
    Ob das in der heutigen Arbeitswelt dort zeitmäßig noch möglich ist, oder aber ob die Aufträge durchgepeitscht werden müssen, um Vorgaben zu erfüllen.........Wer weiß !?


    Mit dem Fall des Prüfmonopols sind natürlich auch dort wirtschaftliche Zwänge entstanden.


    Am Ende liegt es immer auch mit an den handelnden Personen Antragsteller/Prüfer, was daraus wird.


    Unter Umständen klappte es ja mit einer Kombination aus vorgestellter Prüffelge einzeln und der angebotenen Briefkopie.


    Andreas Hohls

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