Defekter Kilometerzähler

  • In dem Mini meines Schwagers tut schon seit einiger Zeit der Kilometerzähler seinen Dienst nicht mehr. Irgendwas im Innern (Mitnehmer oder so) ist defekt und er steht schon lange auf 79.999 km.


    Beim letzten TÜV wurde diese Kilometerleistung notiert, nun ist er wieder dran. Und laut dem Teil ist er in zwei Jahren keinen Meter gefahren...


    Wie ist eigentzlich die rechtliche Seite? Muß ein Kilometerzähler funktionieren? Muß er die Ausrede "Oldtimer, nicht reparabel, keine Ersatzteile etc." bemühen? Oder ist das vollkommen schnuppe?

  • denk mal das is wurscht...darfst ja auch deinen tachostand beliebig hindrehen nur musste das beim verkauf mit angeben...

    Fighting for peace is like fucking for virginity!

  • hmmm ich denk auch das das dem Tüv ziemlich egal sein wird, der kennt ja den alten km stand nicht, auser du bringst die unterlagen vom letztem mal mit.


    Aber wenn bei der Versicherung angegeben ist das man zb. im Jahr nur 9000km fährt und es passiert was könnt ich mir vorstellen das es Probleme gibt, weil die suchen ja meistens nen grund nicht zu zahlen.

    Auf Erfahrung vertrauen




  • Zitat von SwaY

    denk mal das is wurscht...darfst ja auch deinen tachostand beliebig hindrehen nur musste das beim verkauf mit angeben...



    Hmmmmoment...


    Hi, also ich war ganz erstaunt, daß beim Tüvtermin der Prüfer genau gesagt hat, wieviele Kilometer ich mit dem Moke in den letzten 2 Jahren gefahren bin. Das stand (steht) bei denen in der Datenbank.... Hab ihn dann aufgeklärt, dass es Meilen sind....


    Mein Rat: einfach ne Suchanfrage nach dem passenden Tacho aufgeben.



    [OT]
    seit 17.6.2005 nicht mehr zulässig...


    Zitat von Heise-Ticker

    Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz verabschiedet, mit dem das Verfälschen der Messdaten eines Wegstreckenzählers unter Strafe gestellt wird. "Der Kilometerstand eines Fahrzeugs spielt bei der Kaufentscheidung eines Gebrauchtwagens eine ganz wesentliche Rolle. Im Interesse aller ehrlichen Verkäufer und Käufer wollen wir die Aussagekraft des Wegstreckenzählers schützen. Wer den Wegstreckenzähler manipuliert, soll daher künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Auch die Mitarbeiter von Werkstätten, die im Auftrag elektronische Kilometerzähler zurückstellen, sollen künftig bestraft werden", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
    Anzeige


    Nach bisherigem Recht ist das Zurückstellen von Kilometerständen nur dann strafbar, wenn es sich um eine vorsätzliche Hilfeleistung zu einem konkreten strafbaren Betrug handelt. Eine solche Absicht ist Personen, die das Verändern von Wegstreckenzählern als allgemeine Dienstleistung anbieten, in der Regel jedoch nur schwer nachzuweisen. Die Manipulation von Kilometerzählern ergebe letztlich allerdings nur Sinn, wenn andere Personen (Käufer, Versicherungen, Leasingfirmen) über den tatsächlich gefahrenen Kilometerstand, gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt, getäuscht werden, teilte das Bundesjustizministerium mit. Deshalb sei es erforderlich, schon das bloße Verfälschen von Kilometerständen zu sanktionieren. "Einschlägige Internetseiten werben sogar dafür, dass eine Tachomanipulation straflos sei. Dem schieben wir mit unserem Gesetz endgültig einen Riegel vor", sagte Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe.


    Quelle

  • richtig, ist jetzt verboten. Ist aber auch wirklich unanständig, den Tacho zurückzudrehen!
    Besonders dann, wenn ein ahnungsloser Käufer über den Tisch gezogen werden soll. Von daher: "volles Verständnis".


    Allerdings, wenn ein Tacho kaputt geht, wie auch mir schon geschehen, ist ein Tausch gegen einen anderen Tacho durchaus zulässig. Der KM-Stand war mir dabei egal - den Minitacho kann man ja wohl problemlos mit einem kleinen Schraubenzieher auf den gewünschten km-Stand einstellen. Meiner hat dann wieder bei 00000 angefangen. Aber ich werde meinen Mini ja auch nicht verkaufen.


    Viele Grüße
    ghazzog

    Realität ist da, wo der Pizzamann herkommt.

  • Danke erstmal.


    Der Mini meines Schwagers ist ein 74er Pickup mit Tacho-Ei (140 km/h Skala), da hilft ihm ein 3er Tacho vom 1.3i wenig... ;)
    Er hat auch noch ein weiteres Tacho-Ei, das soll aber in sein anderes Projekt rein.


    Seine Versicherung wird ihm keine Probleme machen, der Mini hat eine Oldtimerversicherung ohne Km-Begrenzung. Und er dreht den "Wegstreckenzähler" ja auch nicht wirklich zurück (nur indirekt...), und verkaufen will er den auch nicht.

  • Smith Tachos sind doch auch kein Problem, gibts doch genug vorallem 140er, hab ich ja auch noch ~10 rumliegen....

    Auf Erfahrung vertrauen




  • ist ja grundsätzlich kein Problem. Nur hat er im Moment kein Geld dafür und der TÜV ist überüberfällig...

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!