Umgang mit der neuen EU Zulassungsbescheinigung

  • Im Zuge der EU-Harmonisierung werden seit dem 01.10.2005 neue Zulassungsdokumente ausgegeben. Jedes an- oder umgemeldetet Fahrzeug wird mit diesen Papieren ausgestattet, alte Dokumente behalten solange ihre Gültigkeit, bis die Ausstellung (an-oder ummeldung) erforderlich wird.


    Hinweis auf der Rückseite des neuen Fahrzeugscheins zu Ziffer 15.1 bis 15.3 (Bereifung):
    Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/EG Typengenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zulässiges Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist hierzu nicht erforderlich.


    Eventuell (alter Kfz-Schein) eingetragene Profilbinungen haben nur noch unverbindlichen Empfehlungscharakter (gilt nicht für Motorräder).


    Bei Winterreifen mit M+S Kennung hat die bisherige Regelung (Geschwindigkeitsaufkleber) weiterhin Bestand.


    Eintragungen der zulässigen Felgen (früher Ziffer 33) entfallen ganz.

    • Eintragungen werden nur noch in der Alufelgen-ABE vorgenommen
    • felgen ohne ABE aber mit Festigkeitsgutachten benötigen eine Einzelabnahme durch die zugelassene Prüforganisation.


    Was bedeudet das in der Praxis?
    Überwachungsvereine und Polizei prüfen nur noch den Load Index, den Speed Index, den Abrollumfang und die Freigängigkeit. Nicht mehr geprüft werden Zusatzkennzeichnungen wie reinforced, RFT, C.


    Beispiele:
    lt. Kfz-Schein: 205/60R15 91 W
    montiert: 205/60R15 91 V
    Load Index: 91 = 615 kg
    lt Kfz-Schein : 1185 Kg Traglast : 2 = 593 Kg
    Speed Index: W = 270 Km/h, V = 240 Km/h
    lt. Kfz-Schein: 216 km/h + 9 km/h (Gesetz) = 225 Km/h
    => Reifen ist zulässig, darf verwendet werden.


    lt. Kfz-Schein: 195/65R15 91 V Abrollumfang: 1935 mm
    montiert: 225/45ZR 91 Y Abrollumfang: 1930 mm
    => Reifen ist zulässig, da Y=300 km/h, V=240 km/h, Abrollumfang annähernd gleich.


    Was heisst das am Mini?
    eingetragen: 145/70R12 69 S = 325kg, 1550mm Abrollumfang
    montiert: 165/60R12 71 H = 345kg, 1534mm Abrollumfang
    => zulässig, da Abrollumfang annähernd gleich.
    montiert: 175/50R13 72 V = 355kg, 1545mm Abrollumfang
    => zulässig
    montiert: 165/70R10 72 H = 355kg, 1665mm Abrollumfang
    => nicht zulässig, da Abrollumfang nicht annähernd gleich.


    Persönliche Erfahrungen
    Leider gibt es in der Praxis damit noch Probleme. Tüv etc. sind noch nicht wirklich informiert. Ich selber hatte schon mehrere Fälle, in denen die Plakette verwehrt wurde, obwohl rechlich gesehen richtige Reifen montiert worden waren. Meist bestehen die Prüfer noch auf eine Herstellerfreigabe, obwohl diese laut Gesetz nicht mehr erforderlich ist. Also sicherheitshalber vorher nochmal abklären und zum Reifenhändler eures Vertrauens gehen und absichern.
    Auch ist mir bisher nicht ersichtlich, was als "anähernd gleicher Abrollumfang" gilt. Reifenhersteller geben dies mit ca. 30 mm +/- an.

  • Also ich habe gehört,man solle sich die alten Papiere,die ja von der Kfz-Zulassungsstelle entwertet werden,auf jeden Fall aushändigen lassen,da diese ja des Fahrzeugbesitzer´s Eigentum seien.
    Diese sollte man dann immer im Handschuhfach mit sich führen und im Falle einer Kontrolle hat man etwas zur Hand,auch wenn es keine gültigen Papiere mehr sind.Zumindest hat man einen Nachweis,das bestimmte Sachen eingetragen waren/sind.

  • Selbst das kostet Geld! Waren bei mir glaube ich 7 oder 8 Euro damit ich den alten Brief behalten darf!! Wenn das mein Eigentum ist, warum muss ich dann Geld dafür bezahlen? Oder bezahle ich die Dienstleistung des Entwertens :confused:

  • kuckst du bei adac ! Du hast für den Brief 20 Dm oder so bezahlt ! also gehört der dir ! ohne 7-8 Euro ! Vergleiche dazu auch Oldtimer Markt und Praxis !

  • :eek: :rolleyes:
    Die Ämter sind ja schnell bei abkassieren.... :mad:
    Allerdings hab ich bei der Abmeldung meinen Fahrzeugschein + Brief gleich mitbekommen, ohne irgendwelche Kosten oder erst danach zu fragen :cool:


    Es geht also auch anders.... :)

    Gruß
    Redcooper
    IMM 2010 - ich war dabei !!


  • Das heißt also theoretisch, ich könnte statt:


    175/50 R13 auch 195/45 R13 auf die Sportspackfelge montieren lassen, ohne die vorher vom TÜV abnehmen und eintragen zu lassen? Herstellerfreigabe (Ersatz für 175/50 R13) von Dunlop habe ich ja.
    Abrollumfang müßte der gleiche sein...

  • Ich find die neuen Zulassungspapiere echt nen Quark. Ich hab des denen aufm Amt auch versucht zu verklickern, aber die schnallen des net. Die haben mir des so erklärt, dass die Polizei bei einer Kontrolle immer eine Anfrage beim KBA macht, was für dieses Auto zugelassen ist...Son Quatsch, wie sollen die des denn rausfinden, wenn mein Auto nichtmal typisiert ist? Und dann auch noch fast 30 Jahre alt, da hat doch keiner ne Ahnung von! Deshalb am Besten alte Papiere behalten....

    Lieber nen guten Freund verlieren, als die Pointe versauen.... ;) (Peter Schrott) :D


    Hey jetzt macht Euch doch mal locker....

  • Zitat von Minifahrer

    Das heißt also theoretisch, ich könnte statt:


    175/50 R13 auch 195/45 R13 auf die Sportspackfelge montieren lassen, ohne die vorher vom TÜV abnehmen und eintragen zu lassen? Herstellerfreigabe (Ersatz für 175/50 R13) von Dunlop habe ich ja.
    Abrollumfang müßte der gleiche sein...


    Ja. Theoretisch und laut Gesetz.
    195/45R13 hat Load Index 75 -> 387 Kg. Geschwindigkeitsindex V passt mit 240 km/h sowieso, Abrollumfang is wie bei 175/50R13 1545mm.
    Zulässige Felgen nach ETRTO (The European Tyre and Rim Technical Organisation, Brussel) 6 J - 6,5 J - 7 J - 7,5 J, wobei 6,5 J der auf die Reifengröße bezogene Normwert der ETRTO ist.

  • Sehr schön, danke. Hmmehr Auswahl beim Reifenkauf.
    Allerdings sollten nun die Reifenanbieter als zusätzliche Angabe auch den Abrollumfang ihrer Reifen angeben, nicht jeder Kunde weiß das zu berechnen... ;)

  • Hallo!


    habe hier alles durchgelesen und glaube eigentlich meine frage schon beantwortet zu wissen! Aber in der praxis gibt es so viele die verzweifelt eine kopie eines fahrzeugscheines mit eingetragene 7x13 mit 175/50R13 72 V rad/reifen - kombi suchen, um diese dann bei sich eintragen oder zugelassen zu bekommen, das ich noch etwas zweifle!
    ich bin gerade dabei mir meinen mini, den ich seit einem jahr habe und bearbeite, aufzubauen und nach meinen vorstellungen zu verfeinern.
    dazu gehört für mich auch die angesprochene 7x13 mit 175/50R13 72 V rad/reifen - kombi (zu sehen auf http://www.minifraeks.com)!
    der reifenhändler sagte zu mir ich müsse erst zum tüv und die würden mir ne bescheinigung geben, wenn es techn. möglich wäre, und mit der müßte ich zurück zum reifenhändler und erst dann würden die mir die felgen und reifen montieren!
    was muß ich jetzt tun um das so hin zu bekommen das ich entlich offiziell mit diesen "schlappen" fahren kann ohne angst zu haben aus dem verkehr gezogen zu werden?


    ich danke euch schonmal im voraus! wie gesagt ich bin noch etwas neu was mini`s angeht und hoffe auf eure unterstützung da ich sie dringend brauchen würde!


    danke bikertom

  • "...7x13 mit 175/50R13 72 V ..."


    Dein Problem ist die Felgenbreite von 7". Das ist nicht mehr erlaubt und
    daran ändert auch oben genanntes nichts. 13" ansich ist ja kein kein Problem.


    Gruß Jörg

    ... ruhig Brauner ...

  • hallo!
    und welche richtlinien liegen da zu grunde? warum sind diese nicht mehr erlaubt?
    ist doch irgendwie paradox diese nur für show zwecke oder motorsport im vreien handel zu vertreiben wenn sie die breite masse nicht nutzen kann!
    gruß bikertom

  • Zitat von Bikertom

    hallo!
    und welche richtlinien liegen da zu grunde? warum sind diese nicht mehr erlaubt?
    ist doch irgendwie paradox diese nur für show zwecke oder motorsport im vreien handel zu vertreiben wenn sie die breite masse nicht nutzen kann!
    gruß bikertom



    Bleib ruhig! Da hast doch die anderen Beiträge zu Thema 7x13 gelesen... oder etwa nicht? Dann solltest du bemerkt haben, daß du diese Felgenbreite durchaus mit 195 Reifen fahren kannst.

    ... ruhig Brauner ...

  • Hallo!
    klar habe ich die anderen beiträge gelesen! aber die offizielle verfahrensweise ist mir noch etwas unklar! das gesetz sagt dieses und praktiziert wird jenes! gibt es darüber was schwarz auf weis? ein anwendbares gesetzblatt oder ähnliches womit man den kleinen grünen männlein oder dem tüv paroli bieten kann?

  • Zitat

    hallo!
    und welche richtlinien liegen da zu grunde? warum sind diese nicht mehr erlaubt?


    Seit kurzen ist es so, daß der Reifen breiter als die Felge sein muß.

    -> Felge 7" = 7*25,4mm= 177,8mm --> Breiter als 175er --> also 195er

    Zitat

    ist doch irgendwie paradox diese nur für show zwecke oder motorsport im vreien handel zu vertreiben wenn sie die breite masse nicht nutzen kann!


    Problem war einfach, daß es wie immer zu extreme Umbauten gab, wo die Reifen viel zu schmal gegenüber der Felge war, um grad noch unter den kotflügel zu passen. Und da war die Gefahr, daß es den Schlappen von der Felge zieht, sehr groß.
    Im Rennsport würde man so eine konfiguration niemals sehen, weil recht Sinnentleert.

    Daß die 2,8mm (7" vs. 175er) jetzt nicht wirklich relevant sind, weiß man bei der Gesetzgebung mal wieder nicht...

    --------------

    Sören: irgendwie les ich das Ganze aber etwas anders:

    Es muß nicht mehr jeder Reifen und nciht jedes Sonderrad (Felge) eingetragen sein. es langt, wenn das Auto vom Hersteller (Rover) in irgendeiner Ausführung mit dieser Rad/Reifenkombination hinterlegt (und geprüft) wurde.

    Also kann ich zB. einen Serinemini mit 145er/70R12-Bereifung auch unbedenklich auf 13" umbauen, da es diese Ausführung ab Werk auch gab.

    Das war aber bisher in gewisser Weise auch so. Man konnte früher auch Werksseitige Sonderräder montieren, ohne diese eintragen zu müssen.

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • hallo!
    also! der letzte stand der dinge und aus erster hand!:
    war heute beim tüv und habe mich über die möglichkeiten erkundigt!
    der gute tüv mensch hinter der theke wusste natürlich nichts von dem oben genannten gesetz und beharrte auf seiner prüf und eintragungspflich, ebenso wie auf seiner meinung das 175iger reifen nicht für 7er felgen gemacht wurden und daher nicht offiziell, in dieser kombination, montage tauglich sind. aber er gab mir ne tel. nr. von einem anderen der noch einzelgutachten und -abnahmen macht.
    bei dem kam folgendes raus:
    generell ist es möglich, auch heut zu tage noch, eine 7x13er felge mit einem 175iger reifen zu montieren und abgenommen zu bekommen!!! einzigen voraussetzungen hierfür sind teile- oder materialgutachten der hersteller von felge und reifen woraus hervorgeht das der reifen, wenn auch ursprünglich nicht dafür gemacht, auf einer 7x13 montiert werden könnte! abe`s sind nicht erforderlich! es genügen teile oder materialgutachten!
    da habe ich schon mal wieder etwas licht am horizont gesehen.
    nun meine frage an alle freak`s die auch mal ganz gern anderen helfen wollen: wer kann mir helfen an solche gutachten von reifen und felge zu kommen? ich gehe davon aus das die felgen auf der homepage: http://www.minifreaks.com miniligth felgen sind. die reifenfirma wäre mir dann egal!
    wäre schön wenn es noch leute gibt die mir helfen würden meinen traum zu verwirklichen!
    DANKE!!!

  • Zitat von Bikertom

    hallo!
    es genügen teile oder materialgutachten!
    da habe ich schon mal wieder etwas licht am horizont gesehen.
    nun meine frage an alle freak`s die auch mal ganz gern anderen helfen wollen: wer kann mir helfen an solche gutachten von reifen und felge zu kommen? ich gehe davon aus das die felgen auf der homepage: http://www.minifreaks.com miniligth felgen sind. die reifenfirma wäre mir dann egal!
    wäre schön wenn es noch leute gibt die mir helfen würden meinen traum zu verwirklichen!
    DANKE!!!


    Du bist leider nicht wirklich weiter...Denn duwirst keinen Reifenhersteller mehr finden der dir eine Herstellerbescheinigung für 7" Felgen mit 175er Reifen austellt. Warum machst du es dir eigentlich so schwer. Nimm die 195er, die bekommst du auch eingetragen und sind (nicht nur) optisch identisch zu den 175ern.


    Gruß Jörg

    ... ruhig Brauner ...

  • Und für diese 195/45er Reifen gibt es ohne Probleme zumindest eine Freigabe der Reifenhersteller (Dunlop und Continental) für diese Kombination mit 7x13er Felgen. ;)

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