Nie mehr mit Kindern im alten Mini fahren?

  • Ich hatte vor einigen Jahren mit meinem Passat, (welcher danach sofort zum Schrott ging) einen schweren Unfall, mir kam auf meiner Fahrspur eine ältere Dame entgegen, trotz Vollbremsung könnte ich diesen Unfall nicht verhindern. Mein damals 5Jähriger Sohn saß in so einem Kindersitz der auch mit einem Beckengurt fest gemacht werden konnte und im Sitz hatte er diese Hosenträger. Der Bengel hatte mehrere Tage zwei Blaue Streifen auf der Haut und es tat ihm alles richtig weh, mehr hatte er nicht.
    Warum sollten diese Sitze auf einmal nicht mehr sicher sein? Wahrscheinlich ist es wieder mal so das uns hier nur was vorgegaukelt wird, wer keine neuen Sitze hat spielt mit dem Leben seiner Kinder oder ähnlich tolle Sprüche. Wo ist überhaupt begründet warum neue Sitze angeschafft werden müssen? überall steht nur nicht mehr gültig. Und der Hammer an der Sache ist, das unser Gesetzgeber gleich mal bei Nichtbeachtung des Gesetzes ein Bußgeld von 30 Euro verhängt.
    Was sollen die Familien mit drei oder mehr Kindern machen, die nur ein normales älteres Auto haben in dem hinten in der Mitte nur ein Beckengurt ist?


    Gruß Matze

  • Zitat von minifahrer a.D.

    Das ist falsch. Wenn Gurte vorhanden (egal ob nachgerüstet, original, vorgeschrieben oder nicht) müssen diese auch angelegt werden.


    Nööö, das ist richtig


    bitte siehe StVO §21a Absatz 1 Satz 1


    dort steht :


    Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.


    Was bedeutet das wenn sie nicht vorgeschrieben sind, sie ach nicht angelegt werden müssen




    http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_21a.php

    Gruß Peter


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  • Zitat von minifahrer a.D.

    Glaube, das ist nur Deine Auslegung. Im Internet findet man folgendes:


    Wenn ein Fahrzeug mit Gurt ausgerüstet ist,ist der Gurt anzulegen....egal welches Bj....


    Der Stichtag für das Vorhandensein der Gurte im Fahrzeug ist der 1.4.1970 (Tag der Erstzulassung) davor müssen keine Gurte montiert/nachgerüstet werden. Sind aber Gurte vohanden (auch in einer Heckflosse von '66, müssen sie angelegt werden - Zubehörstatus gilt dann nicht mehr (Zubehör muss nicht gebraucht werden wenn vorhanden _ war mal so eine Grauzone....)


    was gibt es daran auszulegen
    das Gesetz besagt eindeutig das vorgeschiebene Gurte anzulegen sind
    und im Internet steht vieles das nicht ganz richtig ist, und nur weil es mehrfach erscheint wird es noch nicht richtiger


    sollte ich trotzdem falsch liegen, hätte ich gerne den gestzlichen Beweis dafür

    Gruß Peter


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  • Zitat von Marcel1975

    Ich finde aber so eine 80er Jahre Sitzerhöhung aus Styropur aber eigenlich schon extrem unsicher im Vergleich zu einem Sitz mit Seitenaufprallschutz und Kopfschutz.
    Mal abgesehen davon, das es ja keine Kindersitze mehr gibt, die überhaupt noch mit Beckengurt benutzt werden dürfen.
    Also stellt sich bei mir ja jetzt die nicht mehr die Frage welcher Sitz, sondern wie kriege ich sichere Dreipunktgurte hinten rein.


    Nur so zur Info. Ich habe unter anderen Sitzen auch so eine Sitzerhöhung aus Styropor und war mir nach diesen Diskusionen ganz klar, das geht nun definitiv nicht mehr. Spaßeshalber bin ich in den Keller und habe festgestellt, das Ding ist nach ECE 44/03 geprüft und zugelassen :eek:
    Hingegen habe ich auf den Sitzen für Dreipunktgurte mit Kopfschutz usw. nur eine E Nummer entdeckt und die ECE Nummer ist nur in der Beschreibung vorhanden :eek:
    Das macht die Sache nun nicht wirklich einfacher. Gibt es für den Wiki Beitrag (Bei Beckengurten ist kein Sitz notwendig/empfehlenswert) irgendeine rechtliche Grundlage? Weil im Cabrio hätte ich es schon lieber, daß die Kinder tiefer sitzen.

  • ich kann mich noch gut dran erinnern, wie wir früher in den urlaub gefahren sind. das klischee der türkischen großfamilie mit vollgestopftem ford taunus und später mercedes mit dachgepäckträger und hinten so tief, dass jeder golf-proll neidisch gewesen wäre...
    angeschnallt waren wir nur selten, da wir drei kleine pens waren die meiste zeit gelegen haben oder auf dem schoß von mama gesessen haben...


    im nachhinein betrachtet waren diese 1200km für eine tour grob fahrlässig gewesen... :D aber in dieser zeit war es eben halt so.


    aber mal ganz ehrlich; wenn ich ein kind hätte oder zwei, würde ich die wohl mit 5-punkt gurten festschnallen oder so!!! :D die sicherheit der kinder, ob nun die eigenen sind oder die von freunden oder bekannten, sollte an erster stelle stehen. und mit gurt ist schonmal immer besser als ohne, und mit 3-punkt ist noch besser als nur beckengurt. ein kind im kindersitz ist halt sicherer als nen knirps ohne da rein zu setzen. egal was das gesetzt sagt oder vorschreibt. hier ist doch der gesunde menschenverstand gefragt... :D


    gruß
    taner

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    Mein Name: Taner Taskesen
    Mein Mini: MK V, SPI-Vergaserumbau + Extras...
    Mein Kennzeichen: AW-TT-90(4/10)
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    ich fühl mich wie ein einbeiniger bei einem wettbewerb für's arschtreten... :D
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    "Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod" :D
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  • Zitat von baumschubser

    Verordnung hin oder her,


    ich würde meine Kinder niemals und unter gar keinen Umständen nur mit einem Beckengurt im Auto anschnallen, egal ob mit Sitzerhöhung oder ohne, weder im Mini noch sonstwo.:soupson: :soupson: :soupson:


    .. ja mei, wo Bua recht hat, hat er halt recht ... ;) und wenn man sich die aktuellen Kindersitze anschaut, weiß man auch wo die Unterschiede zu früher liegen (Oberkörper / Schulter / Kopf) ... ;)

  • @ Schrott-Peter:
    "zulässige Sicherheitsgurte müssen angelegt werden..."
    Unzulässige dürfen gar nicht im Auto sein, also...?


    @ Minifahrer a.D. :


    Leichtsinn, Übermut und fehlendes fahrerisches Können findest Du aber doch auch bei den Anderen, die so auf der Strasse rumeiern, oder?
    Da isses doch schon geiler, wenn der Gurt angelegt ist...



    Kopfschüttelnd,
    Andreas


  • aus welcher Quelle hast du den Gesetzestext?


    in meiner Quelle heist es "Vorgeschiebene"

    Gruß Peter


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  • Hi


    1. Die "Markt" kann keine Vorschriften oder Gesetze machen


    2. du zitierst die Straßenverkehrszulassungsverortnung, betonung auf "Zulassungs", welche nicht direkt für den Betrieb gilt, sonderen eher für das Fahrzeug selbst


    3. deutsche Gesetzgebung ist halt sehr oft sonderbar




    mich wirds wohl auch kaum treffen, da ich meist angeschnallt fahre. Ist aber tatsächliuch so das sich unwahrheiten beharrlich lange halten, nur weil jeder der Meinung ist das es so doch viel eher richtig sein dürfte.


    Aber ich glaube hier kommen wir nicht mehr auf eine gleiche Meinung, würde Vorschlagen das mal genauer bei einem Bier auf irgendeinem Treffen zu diskutieren, ist dann sowieso lustiger


    und zu guter letzt noch:
    vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!!!

    Gruß Peter


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  • Zitat von minifahrer a.D.

    Laß uns bitte nur Bier trinken.
    Bis zwei Sturköpfe wie wir ein Lösung zum Thema Gurtpflicht gefunden haben, die vor Gericht wahrscheinlich auch nicht verwertbar ist, sind unsere Zungen schon so schwer, daß wir uns selber nicht mehr verstehen. :D


    Will mich mit Dir auch nicht streiten, aber das Thema interessiert mich persönlich. Mein Anwalt macht leider gerade Urlaub und sagte mir, das es Paragraphen und zusätzlich noch "Durchführungsbestimmungen" in Form von Urteilen und Rechtssprechungen gibt. Sobald er wieder da ist, wird er für mich suchen. Halte Dich auf dem Laufenden.


    Klar geht das Bier auch ohne das Thema


    zu den Gesetzen gibt es einen Kommentar (in diesem Fall waren "Beck" oder so, ganz schöne Wälzer), habe aber leider zur Zeit keinen Zugriff drauf, aber es freut mich darüber weiter zu hören

    Gruß Peter


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