Da Du meinem Post erwähnst, hier noch ein letzter Beitrag zum Thema;
So lange du beide Fahrzeugbriefe legal erworben/bekommen hast, kannst du damit mindestens moralisch machen was Du willst!!
Und der gesetzliche Rahmen ist auch nicht so halbseidenen wie Du erwähnst.
Deine moralische Einlassung greift allerding wenn man geklaute Sachen legalisieren möchte, Fertig!