Eintragung Westfalia AHK

  • Hier sind mehr Infos:


    http://www.anhaengerhandel.de/infolast.htm


    "Die Anhängelast ist nicht eindeutig definiert. Aus den Erläuterungen des Bundesverkehrsministeriums ist aber zu entnehmen, dass die am Anhänger zu messende Achslast im angekuppelten Zustand die Anhängelast ist. Dies bedeutet, dass die Stützlast (siehe Beispiel 3) zum tatsächlichen Gewicht des Anhängers addiert werden darf."

  • WNT1273


    Hatte zwar Anfangs 'ne große Klappe von wegen "wir fahr'n übern Brenner", jedoch bin ich Aufgrund unglücklicher beruflicher Umständen nicht zum IMM gefahren. (ob ich mir das je verzeihen kann?):(


    Detlef


    Noch tiiieefer?:eek:


    Inno-Uwe
    wenn in Braunschweig jemand hinter Eurem Auto in die Knie geht, dann bin ich das zwecks AHK-Inspektion;)

    LOUD PIPES SAVE LIVES !!!


    ---> fehlende Leistung wird durch den WAHNSINN des Fahrers ergänzt !!!


  • Lieber Hr. Hohls , wenn das mit der Bremsanlage alles mal so einfach wäre, dann gäbe es bestimmt weniger Probleme bei der Anhängelast . Als ehemaliger langjähriger Mitarbeiter im Hause der Fa. A .Brüggemann/ Düsseldorf und der Leyland GmBH und der Austin/ Rover in Neuss könnte ich Ihnen einen mindestens 2 Stunden langen Vortrag über die gesetzlichen Vorschriften zur festlegung der ungebremsten/ gebremsten Anhängelast an Kraftfahrzeugen , halten .Übrigens gilt nicht nur für MINI's .Darüberhinaus wissen Sie hoffentlich, was es heißt mit einem deratigen Gewicht eine 8% bzw. 12 % Steigung zu erklimmen und auf der anderen Seite alles wieder wohlbehalten ins Tal zurück zu bringen . In meiner damaligen Tätigkeit im Service und Homologationsbereich sind mir bei derartigen langwierigen Tests,die ersten grauen Haare ,gewachsen. Es grüßt überaus freundlich DER MOSES ( Büchel ,ist sein Name)

    Seit 1968 british infiziert .

  • Eigentlich ist das hier eher Gegenstand einer persönlichen Kommunikation, aber da sie den öffentlichen Weg gewählt haben, antworte ich gerne öffentlich.
    SELBSTVERSTÄNDLICH ist das nicht einfach und exakt aus diesem Grunde hatte ich vorgeschlagen unter Zuhilfename des Fahrzeughomologationsblattes vozugehen, um eben die technisch relevanten Daten nicht schätzen zu müssen, sondern nachlesen zu können.


    Auch ich halte es für absolut unabdingbar, daß die Ingenieure mit ihrem Sachverstand bei der Prüfung arbeiten und nicht nur Zahlen der Prüfziffern und Papiere vergleichen.


    Sollten Sie sich als u.U. heute TÜV-Beschäftiger angegriffen gefühlt haben, so täte mir das Leid.
    Wie überall gibt es auch dort solche und solche.


    Mir ist nur allzugut in Erinnerung (und das ist nur 1 Beispiel vieler anderer, die möglich wären) vom TÜV um eine Expertise gebeten worden zu sein, welche Fahrwerke und Bremssysteme beim MINI als vergleichbar anzusehen wären.
    Der Grund war, daß eine Felge geprüft wurde und die Kollegen dort nicht alle denkbaren Typen testen wollten.


    Soweit so gut und sachlogisches Vorgehen.


    Ich fragte indes (obwohl mich das nichts anging) , welche Dimension diese Felge habe (es war eine unfahrbar große) und ob sie das Fahrverhalten denn getestet hätten?
    "Ja, schon ein wenig zappelig."


    In dieser Expertise, die ich übrigens kostenlos erstellte, wies ich jedoch zusätzlich zu dem wonach ich gefragt war daraufhin, daß ich von einer positiven Begutachtung dringend abraten würde, da eine solche Dimension in ungeübten Händen und unter ungünstigen Umständen bis hin zu lebensgefährlich sei.


    Ich habe nicht einmal eine Eingangsbestätigung meiner Arbeit bekommen, es sei denn einen Dank für kostenloses Tun.


    Grund (vermutlich):
    Natürlich sollte positiv beschieden werden, denn nur ein Kunde der etwas davon hat gibt gerne viel Geld für Prüfungen aus.
    Viel Geld bezahlen und ein 'Nein' zur Antwort bekommen ermutigt nicht zum nächsten Projekt.
    Nun hatte man dort aber ein Problem, denn der , den man für 'beschlagen' genug hielt, um diese Brems-- und Fahrwerksexpertise zu erstellen, der riet genau von der positiven Begutachtung ab.
    Was dann, wenn nun später ein Unfall mit solch einem Rad passiert und die Umstände sind entsprechend und es hätte sich auch noch irgendwie rumgesprochen, daß zuvor gewarnt worden war.......!?
    Die deutsche Regressrechtssprechung läßt da viele Sachen vorstellbar werden.


    Langer Rede kurzer Sinn:
    Ich denke nicht, daß ich gesagt hätte es sei einfach !
    Ich denke es ist eine wichtige Entscheidung, weil genau wie Sie sagen, am anderen Ende muß man auch kontrolliert im Tal wieder ankommen, was häufig schwerer ist als 'hoch'.
    325Kilo ungebremst für heutige Scheibenbremsautos (im Vergleich mit dem damaligen 1000er MKIII mit Trommeln rundum und 350KG), sowie 425KG gebremst , das sollte sich nach meinem Dafürhalten in einem vernünftigen Rahmen bewegen.


    Aus diesem Grunde wies ich an anderer Stelle daraufhin, daß der 'd'-Wert für die maximale Anhängelast beim MINI zu vernachlässigen sei, da er der Kupplung Gewichte erlaube, die der MINI in der Regel nie ziehen = auch bremsen könne.


    In diesem Sinne hätte ich innerhalb unserer Ansichten eher Eintracht als Zwietracht erwartet !? D'accord ?


    Im Übrigen sind Sie mir in dieser Hinsicht zeitlich um Einiges voraus, da ich in Bezug auf Homologationsabteilung bei British Leyland noch Namen wie Korb, Lippold, Kauert-Behrend und Kramer erinnere. Die sind dann aber wohl gut 10 Jahre nach Ihrer Zeit, da ich erst 1975 mit dem MINI in Kontakt kam.


    Andreas Hohls
    Und noch ein P.S.: In meinem Beruf berate ich Menschen/Kunden hinsichtlich technischer Umrüstungen und rate von diversen Dingen dringend ab, obwohl sie erlaubt sind.
    Möchte der Kunde es dann trotzdem, dann schicke ich ihn zur Konkurrenz. Leben tun wir eigentlich aber eher nicht vom Wegschicken sondern vom Verkaufen. Vielleicht ein glaubhafter Beleg dafür, daß wir es uns nicht so leicht machen.

    Alle Beiträge verstehen sich als rein sachliche Aussage und tolerieren Meinungen und Vorlieben eines Jeden, auch wenn sie konträr entgegenstünden.

  • Nochmals lieber Hr .Hohls , keine Konfrontation sondern lieber eine von vorne herein richtige Umschreibung des Sachverhaltes .( Wie Sie schon richtig schrieben , Kunden aufklären bevor es größeren STREß gibt ) gehe damit vollkommen mit Ihnen Conform. Als einer der wenigen Sachverständigen für Britische Automobile in der BRD , stehe ich auch ständig im Zwiespalt mit unserer Bürokratie und den damit verbundenen Maßnahmen . Was meine EX Kollegen betrifft ,so waren wir auch schon damals etwas gehändicapt , mit sogenannten FREIGABEN für die HEUTE einfachsten Dinge . Nichts destro trotz , es sollten nur Anregungen sein und nicht dazu dienen ,einen Graben aufzureißen und UNSER Thema MINI außen vorzulassen . In diesem Sinne, jederzeit gesprächsbereit ( in allen Belangen) DER MOSES

    Seit 1968 british infiziert .

  • Kurze Frage rein aus Interesse:


    Wie kommen Sie auf 425 kg gebremst und 350 kg ungebremst?


    Ich habe bisher bei meinen Fahrzeugen im Brief stehen (gehabt):


    1. Mini 1000 Bj. 74, Einkreis/Trommeln: 410/250
    2. Mini 1000 Bj. 74, Einkreis/Trommeln: 410/250
    Clubman Estate Bj. 74, Einkreis/Trommeln: 305/305
    Spezial 1100 Bj. 78, Zweikreis/Trommeln: 410/305


    In neueren Minis, z.B. Bj. 89 und Bj. 92 waren keine Anhängelasten eingetragen.

  • Das ist leicht beantwortet :


    --Die '425KG gebremst' war ein geschätzter Wert, für dessen Eintragung es technisch eigentlich kein reelles Gegenargument geben sollte.


    --Die '350KG ungebremst' waren ein aus der Erinnerung bemühter Wert, den ich meinte bei dem Typ 'MINI1000MKII' der frühen '70er gelesen zu haben.


    Die Nachfrage macht Nachlesen notwendig. Hier das Ergebnis:


    --INNOCENTI B38 EZ 5/75 Trommel 1-Kreis rundum 450KG gebremst // 250KG ungebremst (hier wären für einen Scheibengebremsten die 425KG gebremst ableitbar)
    Fahrgest.Nr. B38/8 964762


    --MINI1000MKII EZ 7/72 1-Kreis Trommel rundum 400KG gebremst 350KG ungebremst Hier wären die 325KG ungebremst für einen Scheibenbremser ableitbar.
    Fahrgest.Nr. XA2S1N 673179B ('B' = belgische Fertigung in Seneffe)


    Andreas Hohls

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  • Dieses Gesprächsangebot nehme ich gerne zu gegebener Zeit an.
    Es könnte sicher sehr interessant und lehrreich sein.


    Andreas Hohls

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  • Hallo,


    ich habe noch die werksmäßig eingetragenen Anhängelasten meines portugiesischen Mokes beizutragen.


    Mini Moke BJ 89, Scheibenbremse ohne Bremskraftverstärker, 986ccm, 26 KW.


    ungebremst 375 Kg


    gebremst 600 Kg


    Wie schon bemerkt, das sind die Werte die Rover, bei der Auslieferung des Fahrzeuges, im Brief hat eintragen lassen.


    Durch die Montage der Westfalia AHK wurde es nötig die gebremste Anhängerlast auf 500 Kg herabzusetzen, da Westfalia die AHK nur bis 500 Kg freigibt.


    Strubix

    -
    -foundation member and local-intercessor of the BTMC
    (Bad Taste Mini Club)


    Wer gut ißt und trinkt,
    kann auf schwere Arbeit wohl verzichten.


    Personalführung ist die Kunst,
    die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen,
    daß sie die Reibungshitze als Nestwärme empfinden......

  • Und bei 500KG 'bergrunter' tun es die Std. Klötze dann nicht mehr.
    Versprochen !
    Andreas Hohls

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