Abnehmbare AHK am Haupt-/ oder Zweitwagen

  • Heute wurde „kaputt“ gemacht …..

    Abnehmbare Anhängerkupplung für einen Audi.

    In der Aufnahme ( oben im Bild ) festgegammelt.

    Da beim Vorbesitzer schon an der AHK „herum gemacht“ wurde, habe ich mich dazu entschlossen das Ding zu zerlegen. Es war einfach nicht zu klären, ob der Haken noch ordentlich verriegelt ist, oder nur vom Rost / Alu-Oxid zusammen gehalten wird.

    Flex „Marsch“ !

    …. und zu guter letzt eine hydraulische Werkstattpresse ….

    Mit der Flex so weit geöffnet, das ich alles was mit mechanischer Verriegelung zu tun hatte, raus bekam.

    Danach ging es unter den Hydraulik-Stempel und bei „nur“ 10 Tonnen Druck war das gröbste erledigt.

    Links das vergammelte Kopfstück der Verriegelung, rechts ein intakter (gebrauchter) Zughaken …

    Abnehmbare Anhängerkupplungen „muss“ man nicht abnehmen … ist nicht Pflicht.

    Der Zustand der alten Verriegelung spricht jedoch deutlich dafür, sich mit den Dingern regelmäßig zu beschäftigen.

    Hier zeigt sich wieder einmal, daß „artgerechte Haltung“ nicht nur für Haus- und Nutztiere gilt.

  • Hi,

    das stimmt, mit der nicht vorhandenen Pflicht zum abnehmen: ABER wenn der Kupplungskopf das amtliche Kennzeichen verdeckt oder dies in den Fahrzeugpapieren explizit als Auflage vermerkt ist, muss sie abgenommenw erden, und bei vielen KfZ verdeckt sie teilweise das Kennzeichen.

    Der ADAC empfiehlt auch die Kupplung nach Gebrauch zu demontieren, weil im Falle eines Auffahrunfalls kann eine ungenutzt montierte Anhängerkupplung den Schaden am gegnerischen Fahrzeug massiv erhöhen. Versicherungen können dies als Vergrößerung der "Betriebsgefahr" werten, was zu einer anteiligen Mithaftung (z. B. 20-30 %) führen kann.

    Gruß
    Redcooper
    IMM 2010 - ich war dabei !!

  • Der ADAC empfiehlt auch die Kupplung nach Gebrauch zu demontieren, weil im Falle eines Auffahrunfalls kann eine ungenutzt montierte Anhängerkupplung den Schaden am gegnerischen Fahrzeug massiv erhöhen. Versicherungen können dies als Vergrößerung der "Betriebsgefahr" werten, was zu einer anteiligen Mithaftung (z. B. 20-30 %) führen kann.

    Das ist ein Mythos. Habe ich in meinem Berufsalltag noch nie erlebt.

    Lustigerweise habe ich dazu aus eigenem Interesse letztes Jahr etwas intensiver recherchiert und unter anderem bei mehreren wirklich großen deutschen Verkehrsrechtskanzleien nachgefragt. Aussage dort: „ Theoretisch denkbar, praktisch kein Fall bekannt, bei dem die AHK zu einer Quote geführt hat.“

  • Konnte ich mir auch nicht vorstellen 🤷‍♂️ bei meiner Schwester hat die AHK Schaden an ihrem Auto verhindert als da einer draufgerollt ist. Bei ihr war Nix am Auto, beim anderen eben paar Sachen zerbröselt.

    ⚠️ Tipps von mir basieren auf Erfahrungen, die schon ein bißchen was her sind. Können und müssen nicht ganz aktuell sein ⚠️ Wird aber besser, da aktuell Inno in Wiederbelebung :cool:

  • Zitat

    Abnehmbare Anhängerkupplungen „muss“ man nicht abnehmen … ist nicht Pflicht.

    Der Zustand der alten Verriegelung spricht jedoch deutlich dafür, sich mit den Dingern regelmäßig zu beschäftigen.


    Das stimmt ohne Zweifel. Und bisschen Fetten hat auch noch nie geschadet.

    In dem Zuge: Weit verbreitet sind die abnehmbaren AHKs von Westfalia. Hier muß man tierisch aufpassen, da diese gerne mal nicht richtig verriegeln.

    Weniger sorgsame Menschen denken sich nix dabei und kommen dann am Urlaubsort ohne Wohnwagen an.

    Problematisch ist bei den Dingern diese dreieckige Verdrehsicherung, wenn diese vom Rost etwas aufblüht. Sowohl Fahrzeugseitig als auch an der Kupplung selber. Einfach sauber feilen, bis das Bauteil wieder zweifelsfrei einrastet.

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Das stimmt ohne Zweifel. Und bisschen Fetten hat auch noch nie geschadet.

    Kleines Veto 😉

    Bei Anhängerkupplungen mit antischlingerkupplung ist das kontraproduktiv 😉

    Und zum Rest sag ich mal lieber nix 🤣

  • Lars ... das "bisschen fetten" bezog sich mit Sicherheit auf die Verriegelung der abnehmbaren Zughaken in der Aufnahme am Rahmen.

    Die "Kugel" darf fettfrei bleiben.

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