Dringend Hilfe in Hamburg gesucht!!!

  • Liebe Mini Freunde,


    ich habe ein riesen Problem!


    Wie vielleicht einige wissen ist mein Kleiner vor ein paar Wochen von einem Golf geplättet worden. Das Wägelchen war in einem Top Zustand und ein Gutachter (Classic Data) hat ihm berechtigterweise die Zustandsnote 2 und einen Wiederbeschaffungswert von 7500,00 € bescheinigt.


    Nun macht die gegnerische Versicherung Theater, hat einen Mini bei Mobile.de für 4.900,00€ rausgesucht und will nun auch nur diesen Preis zahlen. Auf Mobile wird leider nicht auf die Rostmängel eingegangen. Ich habe den Verkäufer angerufen, der mir sofort gesagt hat, dass der Wagen Rost hat und dass ein Mini in gutem Zustand wesentlich mehr kostet. Leider ist der Verkäufer nicht sonderlich kooperativ und zu faul mir eine Mail oder Bilder zu schicken...Er hat ja schließlich nichts davon...


    Kommt irgendjemand aus dem Raum Hamburg/Lüttjensen und könnte sich den Wagen anschauen bzw. mir ein paar Bilder beschaffen? Ich wohne leider knapp 500 km entfernt. Selbstverständlich muss das keiner umsonst machen. Ich wäre super dankbar, da ich langsam echt verzweifel!!!


    Hoffnungvolle Grüße, Patricia


    Hier mal der Link:


    http://suchen.mobile.de/auto-i…1&negativeFeatures=EXPORT

  • Hallo Patricia,


    ich habe mir den Mini vor ca. 1 Jahr angeschaut.
    Ist auf jeden Fall in keinem guten Zustand. Eigentlich alle typischen Stellen.


    Fotos sollten sich einrichten lassen.


    Das Gelände ist oft abgeschlossen, also vielleicht vorher einmal den Verkäufer vorwarnen:)


    Viele Grüße und viel Glück mit der Versicherung,


    Tom

  • Hi Tom,


    danke für die schnelle Antwort! Das Wagen nicht toll ist der nette Verkäufer ja zugegeben...
    Was meinst du mit Bilder lassen sich einrichten und Gelände oft verschlossen?
    Bitte bitte KEINE Einbruchversuche ;) Hab gerade genug Anwaltsrennerei ;)


    Gruß


    P.S. Glück mit Versicherung kann ich brauchen, nach 8 Wochen habe ich trotz eindeutiger Sachlage noch keinen Cent gesehen :(

  • Da würde ich gleich zum Anwalt gehen, du hast ein Gutachten das dir den Wert vom Fahrzeug bestätigt, da Fahrzeug ist gleichwertig zu ersetzen.


    Bist du Mitglied beim ADAC? Dort gibt es eine kostenfreie Beratung für Mitglieder.

  • Hallo Patricia,


    ich kann Dir nur raten, nimm Dir einen guten Rechtsanwalt. Versicherungen versuchen halt immer gern, zu regulierende Schäden kleinzurechnen. Ein Wiederbeschaffungswert bemisst sich keinesfalls auf der Basis einer Privatannonce in einem Internet-Marktplatz. Wenn Du ein (aktuelles ?) Zustandsgutachten von einem Classic-Data Sachverständigen für Dein Fahrzeug hast, sollte die Ermittlung eines realisitischen Wiederbeschaffungswertes kein Problem sein. Classic-Data Gutachten gelten üblicherweise auch als gerichtsfest.


    Sofern Du Dich mit den wichtigsten Aspekten des Themas auseinandersetzen willst, kann ich Dir diese Seite empfehlen:


    http://www.unfallschaden-info.de


    Schöne Grüße
    Dietrich

  • Selbst Aktiv werden bringt hier nix. Das geht nur über Anwalt. Ich drück dir die Daumen!!!


    Kann ich nur bestätigen :rolleyes:


    Die Anwaltskosten trägt übrigens die gegnerische Versicherung, also keine Scheu. Geh zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der wird der Versicherung schnell klar machen, dass es so nicht läuft ;)


    Gruß, Diddi

  • Zitat

    Fotos sollten sich einrichten lassen.


    damit meine ich, dass ich vorbei fahren könnte und Bilder machen könnte :)


    Und keine Sorge, ich hatte nicht vor einzubrechen, dass Auto steht halt nur in einem abgeschlossenen Hof (so war es jedenfalls vor einem Jahr).

  • Hi Zusammen,


    ersteinmal Dank für die Antworten! Die Sache liegt von Anfang an beim Anwalt, der macht auch kräftig Druck, was die Versicherung leider nicht die Bohne interessiert.Er droht jetzt mit Klage...der Anwalt meinte halt auch, dass es nicht schlecht wäre der Versicherung aufzuzeigen was die einen für Schrott andrehen wollen und wie gut die Aussagen auf Mobile sind...


    Tom: Wenn du das echt machen würdest wäre das ein Traum! Aber bitte ohne Zâune zu erklimmen und von Kettenhunden angefallen zu werden ;)

  • ...der Anwalt meinte halt auch, dass es nicht schlecht wäre der Versicherung aufzuzeigen was die einen für Schrott andrehen wollen und wie gut die Aussagen auf Mobile sind...


    Mir erscheint die Vorgehensweise Deines Anwaltes hier nicht plausibel. Als Geschädigte hast Du Anspruch darauf, auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Gutachter zu beauftragen. Dieser Gutachter ermittelt dann den Schaden und - bei einem wirtschaftlichen Totalschaden - auch den Wiederbeschaffungswert. Sinnvollweise solltest Du einen Gutachter mit Klassiker-Erfahrung wählen, vielleicht den, der auch Dein Wertgutachten angefertigt hat. Sich überhaupt damit auseinanderzusetzen, ob ein von der Versicherung als Vergleich herangezogenes Privatangebot von mobile.de für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes brauchbar ist, geht m.E. schon in die falsche Richtung. Dieser Ansatz der Versicherung ist sowas von neben der Spur, daß darüber gar nicht zu diskutieren ist.


    Schöne Grüße
    Dietrich

  • Tja, genau so bin ich vorgegangen...Crash > Anwalt > Gutachter (Classic Data) > Feststellung Totalschaden und Wert des Fahrzeuges/Wiederbeschaffungszustand Note 2 = 7.500 €


    Auto in Restwertbörse (ebenfalls der Versicherung mitgeiteilt). Sofort Brief von Anwalt an Versicherung mit Zahlungsaufforderung Wiederbeschaffungswert, Abschleppkosten etc. sowie Schmerzensgeld (1 Woche Krankenhaus, 4 Wochen krank und immer noch in ärztlicher Behandlung).


    Erste Zahlungsaufforderung verstrichen, Anruf von Anwalt... blabla wir prüfen noch...nâchste Zahlungsaufforderung, wieder nichts. Nach 7 Wochen Brief von Versicherung, wir wollen Fahrzeug sehen, das mittlerweile leider in Restwertbörse (wie vorgeschrieben und der Versicherung mitgeteilt) verkauft wurde. Die hatten immerhin 3 Wochen Zeit sich den Wagen anzuschauen und wussten wann die Restwertbörse ausläuft.


    Dann Anzweiflung Gutachten (dieses wollen sie auch nicht zahlen) und Wertminderung...und immer noch keinen Cent, weder Auto, Unkosten, Schmerzensgeld...Anwalt meinte es könnte den Streit verkürzen und die Versicherung vor Gericht ziemlich blöd da stehen lassen, wenn wir darlegen können, dass das angebotene Fahrzeug nicht vergleichbar ist, denn der nächste Schritt wird die Klage sein.:(


    Ich sag nur "denn wer sich "Al....z" versichert...Ist wohl Methode bei denen:mad:

  • Ich hoffe, das mit der Restwertbörse war kein Fehler. Vorgeschrieben ist das mit Sicherheit nicht. Es gilt der Restwert, den der Gutachter in seinem Gutachten ermittelt und ausgewiesen hat. Es gibt dazu auch mehrere BGH-Urteile. Maßgeblich für die Höhe des Restwertes ist ausschließlich der allgemein zugängliche örtliche Markt. Die Betonung liegt auf ÖRTLICH!
    Der überregional im Internet agierende Restwertaufkäufer zählt mit Sicherheit nicht dazu. Du als Geschädigte bist weder in der Pflicht, höhere Restwertangebote einzuholen noch bist Du für die Abwicklung verantwortlich. Niemand kann Dir vorschreiben, was Du mit Deinem Eigentum (dem beschädigten Auto) anstellst.


    Mit welcher Begründung wird das Gutachten angezweifelt?

  • Man könnte auch noch darauf hinweisen wie ungenau die Fahrzeugbeschreibung ist . Denn der angebotene Mini hat weder 14 Zoll Reifen noch von innen verstellbare Aussenpiegel:D
    Gutes Gelingen :thumpsup:
    Tschö MK Fünnef

    Liebe kann man fahren!
    :wrench: wir sind die Minirabauken :wrench:
    :thumbs_up:Support your local dealer:thumbs_up:

  • Der Wagen sollte in die Restwertbörse, damit die Versicherung nur die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem ermittelten Wiederbeschaffungswert zahlen muss.


    Grund der Beanstandung ist, dass Minis nicht so teuer sind...ist ja ein altes Auto. Gute Minis werden ja auf Mobile zu Hauf für 5000,00 € angeboten...:rolleyes:


    @MKFünnef...Danke...genau wie du sagst...Ahnung haben die keine...ob Angaben stimmen, Reifengrößen, was ist original etc. interessiert bzw. wissen die nicht...Ich werde mich jetzt für den Kampf rüsten:madgo:


    Danke auf jeden Fall für Eure moralische Unterstützung und Tipps! Echt ärgerlich alles...Wegen so nem Idioten, der blind auf Straße zieht und sich bis heute nicht einmal erkundigt hat :mad:

  • Hi,


    ich möchte die Qualität Deines Anwalts nicht anzweifeln, aber gerade bei dieser Spezies gibt es sehr gravierende Unterschiede!!:rolleyes:
    Da gibt es z.B. die Feld - Wald - und Wiesenanwälte die von Scheidung über Nachbarschaftsstreitigkeiten, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht alles machen (müssen:D) da bei der Mehrzahl dar Anwälte der Laden nicht läuft.:headshk: (Man glaubt es kaum, entspricht aber leider den Tatsachen). Die haben zwar Jura studiert, aber meist nur rudimentäre Ahnung von all den Gebieten.
    Nicht umsonst gibt es die entsprechenden FACHANWÄLTE für die einzelnen Gebiete. An so einen z.B. FA. für Versicherungsrecht solltest Du Dich wenden, oft ist dieser Spezialist in größeren Kanzleien zu finden.
    Der erklärt auch dem Sachbearbeiter bei einer Al..az ganz schnell wie er zu arbeiten hat.
    Unklug war es auf jeden Fall den Mini vor abschließender Klärung der Rechtslage zu veräußern.


    Wünsche Dir viel Erfolg und hoffe Du bist beim richtigen RA gelandet.


    Leo.

  • Mein Anwalt ist Vertragsanwalt vom ADAC und auf Verkehrsrecht spezialisiert, sollte also wissen was er tut. Meine Scheidungsanwältin hätte ich damit nicht beauftragt ;) Sicher gibt es Leute, die zum Wald- u d Wiesenanwalt rennen weil sie mit ihm im Schützenverein sind ;)


    Mal abwarten und vielen Dank für die vielen Infos von euch:thumpsup:


    @ Mignotet: Danke für den hilfreichen Link! Du scheinst dich echt gut auszukenne, danke! Warum Fehler Restwertbörse? Das Ist laut Gutachter und Anwalt normale Vorgehensweise...


    Endlich mal sonnige Grüße

  • Ich sag nur "denn wer sich "Al....z" versichert...Ist wohl Methode bei denen:mad:


    Ja das ist bei Allianz Mode und das wurde auch schon oft in Medien dargelegt.
    Die Gesetzeslage sieht leider keinen Zeitarum vor in der sie den Schaden abwickeln müssen.


    Dein Anwalt ist leider zu gutmütig und setzt keine feste Fristen. Er sollte schon längst Klage eingereicht haben, acht Wochen ist ne lange Zeit.



    Ich streite mich auch schon seit zwei Jahren mit einer Waschanlage in Ulm rum obwohl der Sachstand klar ist.


    Aber je länger es dauert desto teurer wird´s für die Versicherung


    Grüßle und Kopf hoch

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