H-Kennzeichen und Alufelgen

  • Hallo,


    wie in meinem ersten Beitrag hier "Möchte mich mal vorstellen" bereits erwähnt, habe ich vor meinen 1984er Mini so zu restaurieren dass ich in 2 Jahren das H-Kennzeichen schaffe.


    Derzeit bin ich bei den Vorbereitungen und sammle erst mal alle nötigen Info´s zum Thema.


    Ich habe zu meinem Problem hier schon ein wenig gesucht aber nichts wirklich greifbares gefunden.


    Meine Frage betrifft Alufelgen (was aber bestimmt auch für andere Fahrzeugteile zutrifft).
    Mein Fahrzeug Zulassung 01.04.1984 war als ich es kaufte (1988) mit LM-Felgen der Marke ATS 5105 5Jx10H2 ET15 ausgerüstet (so steht es im Fahrzeugbrief). Ebenso ist als Reifengröße 165/70SR10 und Kotflügelverbreiterungen VuH eingetragen.


    Die Felgen, Reifen und Verbreiterungen sind nicht serienmäßig, aber sind eindeutig "zeitgenössisches Zubehör", da sie vor 30 Jahren schon im Fahrzeugbrief eingetragen waren. Somit dürfte einer H-Zulassung mit dieser Kombination nichts im Weg stehen?


    Wie sieht´s aber aus, wenn ich nun fabrikneue Alufelgen kaufe, die es aber in dieser Form oder Ausführung schon vor 30 Jahren gab, werden die dann auch als zeitgenössisches Zubehör angesehen, oder müssen die Felgen selbst mind. 30 Jahre alt sein?

  • Hi.


    Felgen sind denke ich u.U. auch einem Verschleiß unterlegen. Warum sollte man sie dann nicht erneuern. Du fährst ja auch nicht auf dreißig Jahre alten Reifen.:rolleyes:


    Grüße!


    Leo.

  • Wie sieht´s aber aus, wenn ich nun fabrikneue Alufelgen kaufe, die es aber in dieser Form oder Ausführung schon vor 30 Jahren gab, werden die dann auch als zeitgenössisches Zubehör angesehen, oder müssen die Felgen selbst mind. 30 Jahre alt sein?



    Ach was 30 Jahre alte Felge????,
    Das H Kennzeichen bekommst du auf jeden Fall, auch mit neuen Felgen in der Größe die damals gängig waren. Die ATS werden so weit ich weiß nicht mehr produziert.
    Gruß,
    Turi

  • Die Verbreiterung war 84 an allen Minis dran, also ich kennen keinen Original 84 ohne.
    Der Prüfer hat sicher, nur den Wortlaut aus der ABE für die Felge übernommen, deswegen ist die Verbreiterung eingetragen.

  • Hallo,


    also zeitgenössisches Zubehör, das bis 10 Jahre nach Bauhjahr angebracht und eingeragen wurde muss er akzeptieren. Das gilt auch für neue Felgen, aber die müssen dann aber exakt baugleich sein wie die alten, sonst kanns Probleme geben. Ist aber wie immer Ermessenssache des Prüfers.


    Kek

    Wer Leute entlässt um Geld zu sparen, hält auch die Uhr an um Zeit zu sparen.


    Henry Ford




  • Hallo,


    vielen Dank für die Antworten.


    Die ATS Felgen sind ja derzeit auf dem Mini montiert und sehen auch noch sehr gut aus (sind halt 30 Jahre alt - waren aber effektiv nur ca. 6 Jahre im Einsatz, seitdem steht das Fahrzeug in der Garage).


    Ich habe vor, evtl. neue Felgen von Minispeed zu kaufen, die optisch den damals erhältlichen Spectrum Felgen gleichen. Hier würde mich Interessieren was der TÜV in Bezug auf die H-Zulassung dazu sagt, hat das schon mal jemand versucht?


    Eine weitere Frage hat sich in den vergangenen Tagen aufgetan.
    Mein Mini ist mit einer mittigen Bonini 2-Rohr Auspuffanlage ausgestattet.
    Die war schon am Fahrzeug montiert als ich es gekauft habe.
    Die zugehörige ABE EG-Prüfnummer: F00.3368, von der ich ein Original besitze (roter Zettel) ist aber 1989 ausgestellt. Weiß jemand, ob es diese Auspuffanlage als "zeitgenössisches Zubehör" auch schon vor 1989 gab. Gibts eine ABE vor diesem Datum? (Ich müsste nachweisen, dass es die Anlage schon 1984 gab).

  • 1989 liegt doch von 1984 aus in den ersten 10 Jahren, wo ist das Problem ?

    man darf einen Mini nicht als Kiste bezeichnen

  • Und in Wirklichkeit interessiert es nen Fuchs, ob die Felgen 10 Jahre nach Erstzulassung eingetragen wurden, 20 Jahre oder erst gestern.
    Wichtig ist nur, dass du sie irgendwie abgenommen bekommst und es keine unglaublich spektakulären Teile sind, die ganz klar weder in die Zeit, noch ans Auto passen.
    Das Gleiche für den Auspuff, wenn das nicht gerade sone DTM-Anlage ist, wer soll da rumweinen?


    Es soll lediglich "augenscheinlich" zum Fahrzeug und zur Zeit passen.



    Wenn dir ganz spezielle Teile größere Bedenken aufgeben, fährst du mal zum Prüfer deines Vertrauens und stellst ihm grob vor, was dir so vorschwebt und er wird dir sagen, was geht und was nicht geht.
    Wenn siene Vorstellungen vom sehr weit denhbaren Begriff der zeitgenössischen Herrichtung des Wagens von deinem abweichen, suchst du dir einfach nen anderen ..


    PS: Man sollte vllt auch nicht zu viele Fragen stellen .. ;)

  • Hallo,
    das mit dem 10-jahres "Zeitfenster" möchte ich lieber nicht ausreizen, mir wär lieber, wenn ich etwas verbaue, mit dem ich absolut auf der sicheren Seite bin.


    @Ecke,
    ich finde Du hast Recht, ich werde mal alles was ich am Fahrzeug machen/ändern möchte zusammenfassen und mit einem TÜV-Prüfer darüber reden - in erster Linie geht es ja nur um die Felgen, die ich zwar neu kaufen möchte, die aber optisch dem "zeitgenössischen Zubehör" entsprechen sollen.

  • ..wurde der Mini vor August 84 gebaut? Wenn nein, ist es wirklich ein 10 Zoller?

  • ..wurde der Mini vor August 84 gebaut? Wenn nein, ist es wirklich ein 10 Zoller?



    Mein Fahrzeug Zulassung 01.04.1984 war als ich es kaufte (1988) mit LM-Felgen der Marke ATS 5105 5Jx10H2 ET15 ausgerüstet (so steht es im Fahrzeugbrief).


    ...............

    Gruß...Mini-Guido ;)

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