Alkohol am (Mini-)Steuer

  • Hallo Leute,


    hab mal ne (für mich) wichtige Frage,


    gemäß dem Fall, jemand der alkoholisiert ist und zwar in einem für den Straßenverkehr untauglichen Zustand, kündigt mir an in absehbarer Zeit sein Steuer zu ergreifen und am Straßenverkehr teilnehmen zu wollen. Wäre ich in dieser Situation, gemäß dem Falle es passiert etwas, nicht nur moralisch sondern gesetzlich zu belangen weil ich die Tat nicht verhindert, vereitelt oder sonstewas hab ?
    Gingen meine Befugnisse soweit, mich in diesem Falle über das Eigentumsrecht des Betreffenden hinwegzusetzen und ihm/ihr den Schlüssel einfach abzunehmen ? (BGB §228,229, 904)


    :confused: :confused: :confused:


    Wer kennt sich damit etwas aus und kann mir weiterhelfen ?
    Greetz
    Tobi

    Fundiertes Halbwissen oder der Mut zur Lücke

  • es wird dir kaum einer einen Strick drehen wenn du dem/der jenigen den schlüssel abnimmst!


    wenn der/die jenige sich beschweren würde!.....schön doof!!!


    Es gibt da ja so ein § Gefahr im Verzug, oder so...


    zur Not...wirst du aber nicht machen wollen....kannst du das bei der Polizei anzeigen die müssen ja was unternehmen.


    moralisch würde ich eingreifen....


    Achtung:


    Der Tatbestand einer Trunkenheits fahrt besteht auch wenn das Fahrzeug steht und der motor läuft und der/die jenige im Fahrzeug sitzt.


    Ist einem bekannten passiert.

    Mini! ...Der Teuerste kleinwagen der Welt....Aber auch der Beste!!!!!

  • ... aber auch wenn sich das fahrzeug ohne motor bewegt ... also schieben is auch ned!!!


    ciao

  • Und am Schlimmsten, das man dir auch den Lappen abnehmen kann, wenn du seine Trunkenfahrt zuläst. Du brauchst dich aber dafür nicht im Gefahr begeben.
    Gruß Peter

    Gruß Peter


    a fool with a tool is still a fool


    PS schraube und fahre seit 85 Minitechnik

  • Zitat

    es wird dir kaum einer einen Strick drehen wenn du dem/der jenigen den schlüssel abnimmst!


    und sagen wir mal das ist ein "Unbekannte(r)" den ich gerade in der Kneipe auf dem Hocker neben mir kennengelernt hab...(nur so als Konstrukt verstehen :D )
    Wie sieht es da aus mit dem Eigentumsrecht ? Darf ich, oder kassier ich, neben ner Schelle, sogar noch ne Anzeige wegen Diebstahl :D ?


    Fragen über Fragen....


    Tobi
    dem sowas ähnliches gestern passiert ist :(

    Fundiertes Halbwissen oder der Mut zur Lücke

  • Also... aber nur in Kurzform


    Party, Mädel getroffen die "dicht" und schräg drauf war und mir erzählen wollte das sie nun gleich lieber noch mal Auto fahren sollte. Hab dann mit ihr etwas über die Vor- und Nachteile des alkoholisierten Verkehrs diskutiert und danach sofort wieder das Thema Alkohol am Steuer aufgegriffen :D :D
    Zum guten Schluss wollte ich ihr dann einfach den Schlüssel wegnehmen, was meines Erachtens nach auch mein Recht und meine Pflicht gewesen wäre im Sinne der Strafvereitelung, moralisch mal ganz zu schweigen...
    Plötzlich mischte sich irgendwie jeder ein, Schlüssel wegnehmen geht nicht, Diebstahl, bla bla....
    Riesenpalaver und zum Schluss hat keiner mehr mit keinem geredet... Toller Abend :(


    Nun wollte ich, entweder zur inneren Genugtuung oder aber zur Katharsis (:cool: ) wissen ob mich denn mein gesundes Rechtsempfinden wirklich so arg im Stich gelassen hat...


    Wems zu unspektakulär erscheint, für den hab ich die ganze Geschichte mit der ein oder anderen Notoperation aufgepeppt. Diese ist unter 0160/1234567 gegen einen geringen Obulus zu bestellen :D


    Rock on Buddies

    Fundiertes Halbwissen oder der Mut zur Lücke

  • Diebstahl ist es mit Sicherheit nicht, wenn du den Autoschlüssel zur Verhinderung einer Trunkenheitsfahrt an dich nimmst.
    Zu einem Diebstahl gehört nämlich auch der Wille zur wiederrechtlichen Aneignung und der liegt in diesem Fall mit Sicherheit nicht vor!


    Im Gegenteil:
    Einem Gastwirt kann sogar seine Konzession entzogen werden (und schlimmeres), wenn er billigend in Kauf nimmt, das ein alkoholisierter Gast mit dem Auto nach Hause fährt! Das dürfte auch auf einen privaten Gastgeber übertragbar sein...

    Gruß Sascha


    44:75:20:62:69:73:74:20:64:65:66:69:6e:69:74:69:76:20:65:69:6e:20:4e:65:72:64:21

  • Zitat

    Einem Gastwirt kann sogar seine Konzession entzogen werden (und schlimmeres), wenn er billigend in Kauf nimmt, das ein alkoholisierter Gast mit dem Auto nach Hause fährt!


    ...und genau das ist der Schlüssel zur Lösung des Problemes. Selbst zurückhalten, um unnötigen Streit und Diskussionen zu vermeiden und stattdessen den Gastwirt auf die Situation aufmerksam machen mit der Bitte, der entsprechenden Person den Schlüssel wegzunehmen und bei der Gelegenheit noch gleich ein Taxi zu bestellen. Steht das erst einmal vor der Kneipentür, steigt unter Umständen die Bereitschaft des (oder der) Betrunkenen, die Kiste stehenzulassen.


    Ich kann die Gewissensbisse nur allzugut verstehen.


    MfG
    Thomas (der leider leider nur zu gut weiß, was Alkohol am Steuer anrichten kann und der deswegen lange Bus und Bahn fuhr)



    P.S: Ja - ich weiß, superernstes Thema ... trotzdem :


    Zitat

    Hab dann mit ihr etwas über die Vor- und Nachteile des alkoholisierten Verkehrs diskutiert und danach sofort wieder das Thema Alkohol am Steuer aufgegriffen


    nanana, Tobi ... hast Dir aber keinen Satz roter Ohren und ein blaues Auge geholt ?!? ;)


    Wie ist die ganze Sache denn nun ausgegangen ? Kam es nun noch zur Teilnahme am Strassenverkehr ?!?

    Golf spielen, Astra trinken, Mini fahren
    <- ob der sich nochmal einkriegt ?

  • cooper16


    ...ein bischen spas mus säin... :cool:


    Nee, aber mal ernsthaft...
    Kann dir leider nicht sagen ob Betreffende noch den Griff zum Schlüssel getan hat.
    Mir wars einfach nachher so dermaßen über das ich sie mit den besten Wünschen hab stehen lassen. Nach ungefähr 45 Minuten "ernsthafter" Diskussion mit einer Betrunkenen versagen einfach die Kräfte :eek:


    Anhand eurer Reaktionen gehe ich jetzt einfach davon aus das es durchaus Rechtens ist den Schlüssel ggfs. in "Gewahrsam" zu nehmen ???
    Ist das mit dem Wirt wirklich so ? Nein nicht: Wer nix wird wird Wirt :D , sondern mit dem Verlust der Konzession bei Nichteinschreiten ? Vielleicht weiß Sebbo ja genaueres ???


    Schon mal Danke für eure Antworten


    Tobi

    Fundiertes Halbwissen oder der Mut zur Lücke

  • Zitat

    Original geschrieben von Bandit
    ....Im Gegenteil:
    Einem Gastwirt kann sogar seine Konzession entzogen werden (und schlimmeres), wenn er billigend in Kauf nimmt, das ein alkoholisierter Gast mit dem Auto nach Hause fährt! .....


    na das sind ja tolle aussichten!!!:(

    Wenn du sie nicht überzeugen kannst, verwirr sie!


    Ich bin groß, mein ding is klein, komm lass mich in deine garage rein...


    ... ernst sein können wir auf`m Friedhof!

  • Zitat

    ...billigend in Kauf nimmt...


    Sebbo, das ist in etwa wenn Du jemand rausschmeisst und den Autoschlüssel hinterher.
    Na ja, besser: Wenn Du es offensichtlich bemerkst und gar Nichts dagegen tust. Dann sorg auch für Zeugen, wenn einer offensichtlich unbelehrbar bleibt nach Deiner Aufforderung ein Taxi zu nehmen. Denn er kommt evtl. mit Zeugen an später "Der hat mir nix gesagt" - ohne Worte....
    Vielleicht doch mal erkundigen was "billigend" heisst?
    Arick

    Better times without money than times without Mini

  • Mal ganz ehrlich: Scheiß Auf Diebstahl oder ähnliches. Ich hätte Ihr den Schlüssel einfach abgenommen. Ist ja nicht nur verboten, was Sie da tut, sondern auch noch verdammt gefährlich für Sie und alle anderen Verkehrsteilnehmer. Sie hätte es auch bestimmt am nächsten morgen (wahrscheinlich erst nachmittags :D ) auch verstanden und Dir gedankt.


    Mal was nicht zum Thema:


    Man Sebbo, das sah mal geil aus, die ganzen Minis vor der Kneipe. Haben sich da denn noch andere reingetraut? ;)

    Bin vorher Ente gefahren. Mein Rücken würde es jetzt gerne noch... ;)

  • wenn mich mein wissen nicht allzusehr täuscht, und du Ihr den schlüssel nicht abgenommen hast, du aber mitbekommen hast, das sie nicht mehr in der Lage war, selbst das Fahrzeug zu führen, ohne den Verkehr zu gefährden, und draußen auf der Straße was passiert, und rauskommt das Du was mitbekommen hast, und nichts getan hast, dann kannst Du auch belangt werden. Leider fakt.


    Nächstes Mal Tobi,

    Es ist gar nicht auszudenken, was unsere Gedanken aus uns zu machen imstande wären,
    wenn wir imstande wären, etwas aus ihnen zu machen. - Ernst Ferstl - :cool:


    nachtausgabe.de

  • Zitat

    Mal ganz ehrlich: Scheiß Auf Diebstahl oder ähnliches. Ich hätte Ihr den Schlüssel einfach abgenommen.


    das sagt sich natürlich herrlich leicht daher , ist aber in der betreffenden situation oft nicht durchzusetzen.
    ich weiss von was ich rede, habe während dem studium 5 jahre lang in ´ner kneipe gejobbt.
    bei leuten die man gut kennt funktioniert es schon eher, aber einem fremden (z.b. als wirt) das autofahren auszureden ist nicht einfach. ich habe das oft genug probiert (und auch manchmal mit erfolg) ,aber manche leute entwickeln im alkoholisierten zustand eine phänomenale sturheit. schlimmer wird es noch , wenn 2-3 kumpels daneben stehen,die gerne nach hause gefahren werden würden, da hast du meist keine chance.


    versuchen sollte man es in solchen situationen, aber auf eine prügelei würde ich mich deswegen auch net einlassen (obwohl mir das in einem solchen fall auch schon angedroht wurde)


    chris (mit 27 alkoholkontrollen innerhalb von einem jahr)

    Speed is a bit like farting. You have to know when it's inappropriate.

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