ZitatDieser Grenzwert wird von JEDER Basisstation (z.B.) in Deutschland ab einem Abstand von 50cm bis 8m eingehalten - je nach Sendeleistung (sicher gestellt durch das Standortgenehmigungsverfahren (Gesetz!) der Bundesnetzagentur (Vormals RegTP)).
Das die Allgemeinbevölkerung nicht näher als diesen Sicherheitsabstand an die Antenne ran kommt, ist durch bauliche Massnahmen sicher gestellt.
Ausgehend davon, daß die heutigen Sicherheitsabstände ausreichend groß genug sind, geht man Umkehrschluß also davon aus, daß bei zu geringen Abständen die Grenzwerte überschritten werden und mögliche Gesundheitsgefährdung stattfinden kann....sonst bräuchte man ja keine Schutzabstände....