abgelaufener TÜV Mängelbericht und weiterfahren ???

  • Mal eine Frage.


    Ein Fahrzeug hat den TÜV überzogen (Monate).
    Bei der Hauptuntersuchung fällt man durch und bekommt einen Mängelbericht, in dem man 4 Wochen Zeit hat diese zu beseitigen.


    Darf ich in diesen 4 Wochen das Fahrzeug bewegen, ohne dass mich die Polizei belangen kann, oder nicht ?


    Habe kontroverse Aussagen dazu gehört......

    man darf einen Mini nicht als Kiste bezeichnen

  • Die "neue" Regelung ist schon ein wenig seltsam und kommt der "Aufforderung zu einer Ordnungswidrigkeit" gleich;-)
    "Wenn schon überziehen, dann bitte richtig" - kostet bis zum vierten Monat das gleiche. Da mittlerweile die Plaketten aber aufs Abahmedatum ausgestellt werden (früher wurde zurück gerechnet), gewinnt man auf diese Weise
    Luft für die Zukunft*. Ganz verstanden habe ich diese Novellierung irgendwie nicht (ist das Brüssel?).


    Soviel halt zur Bußgeldtabelle. Ansonsten darf man das Auto natürlich für die Instandsetzung bewegen. Im Zweifelsfall fährt man dann Tag ein Tag aus von einer Werkstatt zur nächsten und geht zwischendurch mal arbeiten oder einkaufen-
    also auch etwas schwammig.


    Nun lässt sich die Kontroverse eröffnen!


    *bis zu vier Monate gratis flitzen

    (Trudi ist der Hund)

  • Oben es an mir liegt, oder am Wetter, weiß ich nicht.
    Ich habe es noch nicht verstanden.

    man darf einen Mini nicht als Kiste bezeichnen

  • Moin Andi,
    So wie sich das liest, darf man innerhalb dieser 4 Wochen (nach dem Versuch die HU zu erlangen) zur Mängelbeseitigung ( nicht nur ) fahren, nach 4 Wochen dann die ersten kleinen Geldstrafen, nach weiteren 3 Monaten (insgesamt 4 Monate) dann die ersten Punkte. Viel Erfolg

    ---------------------------------------------------
    -- Erfüllung ist der Sehnsucht Ende --

  • Ist irgendwie immer noch so in den Köpfen, als dürfe man das Fahrzeug trotz erheblicher Mängel weiterhin uneingeschränkt nutzen!?


    Dem ist nicht so! Man lese den Hinweis auf dem hu-Bericht:
    Der Fahrzeug Halter ist zur umgehenden Behebung der Mängel, auch geringe Mängel verpflichtet.....
    Innerhalb der vier Wochen kann die prüforganisation ein Nachuntersuchung machen, ein Tag später als die vier Wochen wäre eine neue hu erforderlich!


    Gehandhabt wird es in den Werkstätten jedoch immer noch so: "dann haste vier Wochen Zeit und kannst aber solange weiterfahren"


    Ein Fahrzeug mit erheblichen Mängeln weiter zu benutzen, oh oh!!! Könnte bei einem Schadenfall mal kritisch werden.


    Gruß guido


  • Sehe ich genauso.
    Und da heute eine defekte Birne schon als erheblicher Mangel gilt, darf man damit zwar auf direktem Wege in die Werkstatt fahren, aber sicherlich nicht 4 Wochen bis zum Austausch. Wie man das aber kontrollieren will, das steht sicherlich auf einem ganz anderen Blatt.
    Genau genommen, muß ein Fahrer sein Fahrzeug vor jeder Fahrt auf Funktionstüchtigkeit prüfen und ist etwas nicht in Ordnung muß das sofort behoben werden. Bei erheblichen Defekten erlischt in der Theorie sogar die Betriebserlaubnis und da spielt es absolut keine Rolle ob das Fahrzeug nun TÜV hat oder nicht.

  • Naja das Gesetz sieht das anderst ;)


    Stellt euch mal vor ihr hab 2 geringe Mängel :



    Der Innenspiegel ist nicht richtig fest ;) geringer Mangel



    Die Hupe geht nur marginal ;) geringer Mangel


    Also erhebliche Mängel keine Plakette . 4 Wochen Zeit zum richten .eine Woche später ein schwerer Unfall wegen den Bremsen :( keine kausalität zwischen Mangel und Unfall :(


    Einen Unfall wegen der Hupe weil man einen nicht warnen konnte :( Kausalitäten zwischen Mangel und Unfall gegeben also kann man Vorsatz unterstellen was die Strafe empfindlich erhöhen kann ;)


    Wenn die Mängel das Fahrzeug verkehrsunsicher machen passiert bei der HU sowieso folgendes :


    Befindet sich an einem Fahrzeug, das mit einer Prüfplakette oder einer Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild versehen sein muss, keine gültige Prüfplakette oder keine gültige Prüfmarke, so kann die nach Landesrecht zuständige Behörde für die Zeit bis zur Anbringung der vorgenannten Nachweise den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken. Die betroffene Person hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten


    Lg Lars

  • Wieso sieht das Gesetzt das anders?
    In Deinem Post erkenne ich keinen Wiederspruch zu dem Post von mir bzw. Guido.
    Und die 4 Wochen Zeit bedeuten ja nur, daß man in diesem Zeitraum nicht mehr eine komplette HU machen muß. Das heißt aber nicht, daß ich 4 Wochen mit einem Defekt rumfahren darf.
    Wie Du bereits geschrieben hast, kommt es immer darauf an, ob ein Mangel oder ein erheblicher Mangel vorliegt. Und bei einem erheblichen Mangel habe ich im Schadenfall immer mehr Ärger, als beim Unfall ohne Mangel. Egal ob das Auto nun TÜV hat oder nicht.
    Und dann noch eine Kleinigkeit, ich weiß wann mein Auto zum TÜV muß und ich kenne mein Auto. Warum muß ich dann den TÜV Termin überziehen?

  • Du musst die Regelung von der StVZO §29 gesondert zu dem §69a OWis sehen ;)


    Es geht ja eher um die überzogenen Haupuntersuchung und da gibt es die obengenannte Strafen ;)


    Und das war ja die Frage ;)

  • du kannst in den 4 Wochen weiterfahren


    es ist ungefär so das der (nicht bestandene) tüv bericht das datum der Plackette aufhebt, da du ja da warst und zur nachuntersuchung einen Neuen Termin genannt bekommst (4 wochenfrist vermerkt im Bericht) ... solltes du diese überschreiten gilt genau das andere wieder und du bist "am haken" :) :)


    anders wäre es wenn in dem Prüfbericht zusätzlich erhebliche mängel notiert wären die das weiterfahren untersagen würden .. ;) wäre dann auch im Bericht vermerkt das du nciht fahren darfst

    "Hate is baggage. Life's too short to be pissed off all the time. It's just not worth it."

  • Wenn der Mangel angerostete Bremsleitungen wären, die der Prüfer aber nicht so kritisch sieht, dass das Fahrzeug stillgelegt werden muss ?

    man darf einen Mini nicht als Kiste bezeichnen

  • Wenn das Fahrzeug verkehrsunsicher ist, darf das Fahrzeug im Straßenverkehr nicht mehr bis zur Behebung des mangels betrieben werden.
    Der Prüfer muß vor Ort die hu Plakette entfernen und das Fahrzeug muß stehen bleiben .Das Sva bekommt eine Meldung über die verkehrsunsicherheit.


    Wenn du aber einen erheblichen Mangel hast , der das Fahrzeug nicht unbedingt verkehrsunsicher macht, kannst du natürlich noch nach Hause oder zur nächsten Werkstatt fahren.
    Hast du den hu Termin schon um Monate überschritten und bekommst zusätzlich noch einen mängelbericht mit erheblichen Mängeln, bist du bei der nächsten Kontrolle der Rennleitung mit ner mängelkarte dabei.


    Bei korrodierten bremsleitungen wäre ich sowieso ganz schön vorsichtig, die nächste Vollbremsung könnte ausreichen um diese zum Bersten
    Zu bringen!!!

  • du kannst in den 4 Wochen weiterfahren


    es ist ungefär so das der (nicht bestandene) tüv bericht das datum der Plackette aufhebt, da du ja da warst und zur nachuntersuchung einen Neuen Termin genannt bekommst (4 wochenfrist vermerkt im Bericht) ... solltes du diese überschreiten gilt genau das andere wieder und du bist "am haken" :) :)


    anders wäre es wenn in dem Prüfbericht zusätzlich erhebliche mängel notiert wären die das weiterfahren untersagen würden .. ;) wäre dann auch im Bericht vermerkt das du nciht fahren darfst


    Das der TÜV Bericht das Datum der Plakette aufhebt, funktioniert aber nur, wenn die erste Prüfung im korrekten Zeitrahmen war. Dann verzichtet die Rennleitung auf ein Bußgeld (wegen Überschreitung des Termines), wenn der Bericht sofort vorgelegt werden kann. Ist der Termin bei der ersten Prüfung aber schon überschritten, dann kommt man um ein Bußgeld nicht rum.
    Und wie weiter oben schon beschrieben, kommt es auch immer auf die schwere des Mangels an. Mit verkehrsunsicheren Fahrzeugen darf man nämlich grundsätzlich nicht fahren.

  • ohne jetzt alles gelesen zu haben. Ich hatte genau die gleiche Situation auch schon (keine HU wegen nicht bestandener AU, neuer Termin war aber erst nach 2 Wochen).


    Polizei hat mich dann aufgeschrieben und später hab ich nen Bescheid bekommen. Was es genau kostete kann ich dir nicht mehr sagen.
    Ich hatte den Mängelbericht dabei und war auch der Meinung ich darf dann damit fahren (wurde mir vom TÜV so erklärt).
    Auf meinen Widerspruch hin sagte mir die Dame vom Amt dann das nur der Zeitpunkt der Tat zählt, also faktisch war ich ohne gültige Plakette unterwegs bzw. diese seit über 2 Monaten abgelaufen (durch Winterpause, ich hatte immer Dezember Termin)...Ob ich nen Mängelschein hab oder nicht war nicht relevant.


    Fazit: entweder nicht erwischen lassen oder aufm Weg zu Werkstatt mit TÜV-Termin...

  • Fazit: entweder nicht erwischen lassen oder aufm Weg zu Werkstatt mit TÜV-Termin...


    Genau das wollte ich ach so umständlich umschreiben.

    (Trudi ist der Hund)

  • entweder nicht erwischen lassen oder aufm Weg zu Werkstatt mit TÜV-Termin...


    Ich habe nie was anderes gelernt. Die Mängel müssen ja eh behoben werden, warum also hinauszögern? Die drei Monate TÜv-Verschiebung in die Zukunft machen den Braten auf die Jahre gesehen nun auch nicht fett, meine ich :cool:

  • So, heute bin ich von der Polizei angehalten worden.
    Glücklicherweise hat mein Auto jetzt TÜV:smile:

    man darf einen Mini nicht als Kiste bezeichnen

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