Harz 4

  • hallo minigemeinde ,


    ich hab folgendes problem oder eher ne theoretische frage ?


    was kann ich unternehmen wenn mir jemand ( zb ein fahrschüler ) geld schuldet und nur von harz 4 lebt. derjenige hat ein kleinen wagen zum rumfahren aber sonst eigentlich nicht so viel zum holen ?


    wenn ich bei ihm kein geld bekommen kann welche rechtliche möglichkeiten hab ich dann n mein geld zu kommen ? ich kann wohl ein mahnverfahren einleiten mir einen rechtlichen titel holen der dann 25 jahre gültigkeit hat .


    aber kann ich denjenigen wegen betrug anzeigen weil er sich ja im vollen wissen mich um mein geld gebracht hat .


    das soll jetzt keine veruteilung gegen irgendwelche harz 4 empfänger sein den die meisten kommen zu unrecht in diese bescheidene lage :(


    dank euch schon für eure antworten


    grüßle lars

  • Hmmmahlzeit Junior! :)


    hat er was oder kann er mal in absehbarer Zeit was haben?


    Wenn zweimal nein, dann vergiss es, zumindest hier in D


    Soll ich mal mit Erkan und Pjotr beim Kollegen vorbeischauen? Mustafa kann allerdings nicht mit, der sitzt gerade in U-Haft ... ;)

  • Nur wenig Chancen.


    Sozialleistungen (darunter fällt auch Alg II) sind nicht pfändbar.



    Ich habe selbst ein Urteil, Unfallkostenforderungen gegen einen Unfallgegner, da schick ich jährlich den Gerichtsvollzieher los, um nach dem Rechten zu sehen... Der hat aber offiziell nichts und hat sich jetzt sogar "unauffindbar" gemacht. Zum Glück kostet mich der Gerichtsvollzieher nichts, das zahlt bei mir die Prozesskostenbeihilfe...



    Vorsätzlicher Betrug wird wohl schwer nachweisbar sein, da dein Fahrschüler ja immer behaupten kann, er hätte Arbeit in Aussicht gehabt, als er die Fahrschule antrat.



    Übrigens, es heißt "Hartz IV", das Mittelgebirge kann nämlich nix dafür. ;)

  • Betrug ist ein Offizialdelikt, welches du nur anzeigst. Der Staatsanwalt prüft und entscheidet, ob ein strafbares Delikt sowie ein öffentliches Interesse vorliegt und führt ggf. die Strafverfolgung durch. Du bist dann nur Zeuge. Ein solches Verfahren kannst Du also auch nicht mehr stoppen.

    Ich bin mir nicht sicher, ob ein Auto zum Lebensnotwendigen gehört (eher nicht im Gegensatz z.B. zu einem Fernsehgerät). Es dürfte also vermutlich pfändbar sein. Auskunft darüber gibt Dir sicher die Stelle, die Hartz 4 bemißt (Arbeits- oder Sozialamt)

  • Ich bin mir nicht sicher, ob ein Auto zum Lebensnotwendigen gehört (eher nicht im Gegensatz z.B. zu einem Fernsehgerät). Es dürfte also vermutlich pfändbar sein. Auskunft darüber gibt Dir sicher die Stelle, die Hartz 4 bemißt (Arbeits- oder Sozialamt)


    Das habe ich dazu gefunden:


    Zitat von wikipedia

    Als Vermögen ist nicht zu berücksichtigen:
    (...)
    ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, nach einer Entscheidung des BSG vom 6. September 2007 ist ein Kfz bis zu einem Verkehrswert von 7.500 EUR als angemessen anzusehen. Über teurere Fahrzeuge muss im Einzelfall entschieden werden.


    Urteil des BSG

  • ja das man wenn man ein problem mit jemand der hartz 4 bekommt hat sein geld abschreiben kann :(

  • ja das man wenn man ein problem mit jemand der hartz 4 bekommt hat sein geld abschreiben kann :(


    Satzzeichen kosten nix. ;)


    Ich würde mal schauen, ob man nicht ein Mahnverfahren einleiten kann, irgendwann hat er ja bestimmt auch mal richtiges Geld in den nächsten 30 Jahren.
    Und so ein Schuldurteil wird auch marktüblich verzinst. ;)

  • ich hab schon titel im wert von ca 5000€ , die ich schon 5 jahre habe.


    was die meisten immer nicht bedenken ,ist das wenn mir jemand 500€ schuldet ich dadurch ca 900€ verlust habe da ich ja trotzdem die ganzen auslagen habe :(


    wie ist das den wenn ich jemand zb für eine leistung geld gezahlt habe und er die nicht erbracht hat das geld aber kassiert habe , dieses aber sicherlich nicht als verdienst angegeben hat ?


    ich habe einen fahrschüler der mir 800 euro schuldet und in die privatinsolvenz gegangen ist , seine schulden bei mir aber nicht mit angegeben hat da er den führerschein doch fertig machen will. mit dem hab ich ausgemacht das er meine fahrschule streicht und ich hab ihm geld für die farbe gegeben. wenn er dieses geld jetzt einstecken würde könnte ich ihn dann auf gut deutsch fertig machen ?


    grüßle lars

  • Hi Lars...


    Wenn er jetzt erstmal keine Kohle hat, würde ich dir raten alles selbst zu machen.
    Einen Antrag für das Mahnverfahren bekommst du für 3,-€ im Schreibwarengeschäfft, das dann ausfüllen und abschicken. Dann bekommst du ne Rechnung vom Amtsgericht Hagen, wenn du die Bezahlt hast geht der Mahnbescheid raus. Zwei Wochen später folgt der Vollstreckungsbescheid. Diesen Wisch solltest du dann gut aufbewahren, der ist 30 Jahre gültig. Wenn du also mitbekommst das er zu Geld kommt kannst du nen Gerichtsvollzieher vorbeischicken. Wenn du vielleicht einen Gerichtsvollzieher kennst kann der ja mal gucken ob der Typ noch einiges mehr zu zahlen hat, dann kannst du dir ja schon mal ausrechnen wann du an der Reihe bist....


    Ich habe auch nen Titel gegen jemanden hier liegen, über 25.000€... Gibts nicht jemanden dem ich diesen für sagen wir mal 10.000€ verkaufen kann???? Dann hätte ich wenigstens etwas wieder raus....:D

    Gruß...Mini-Guido ;)

  • Das Probelm ist,das er ohne weitere Einspruch einlegen kann,gegen den Mahnbescheid.


    Dann muss man einen Schritt weiter und das vor Gericht klären, um seinen Titel zu bekommen.


    Kostet Geld und viel Nerven und Zeit.
    Eventuell weiß er nichts von den 2 Wochen Einspruchfrist oder vergisst es, dann ist gut, dann haste den Titel und irgendwann wird er ja mal zu Geld kommen. Ob das dann automatisch geschieht oder du alle paar Jahre einen Antrag stellen must,weiß ich nicht...
    Jedenfalls auf alle Fälle diesen Mahnbescheid beantragen, oftmals bekommen dann einige kalte Füße oder Mama zahlt dann....


    Muste man früher nicht erst Geld vorstrecken, bei der Fahrschule ? Auf Rechnung war da bei mir nichts...


    Gruß Ralle

  • moin lars, ist das bei dir nicht so dass man ERST zahlt und DANN die stunden bekommt? bei mir war es noch nicht so, bei vanessa nun schon. auch bei meiner schwester. grund: genau der selbe, um diesem vorzubeugen:rolleyes:

  • mittlerweile hab ich alles umgestellt und ich hab ein Verrechnungszentrum :)


    aber ein paar altlasten hab ich noch . ausserdem hab ich da noch ein anderen fall wo ich die infos brauchen kann ;)

  • Ob das dann automatisch geschieht oder du alle paar Jahre einen Antrag stellen must,weiß ich nicht...


    Seine Bank bekommt sozusagen einen Pfändungsbescheid für alle seine Konten. Geht er aber zu einer anderen Bank, nutzt dir das nicht viel.
    Und erwirbt er pfändbares Vermögen in Bargeld oder (un)beweglichen Gütern, geht das auch nicht automatisch.


    Also muß man den Gerichtsvollzieher (über den Anwalt oder das Gericht) immer wieder losschicken. Und das kostet jedesmal Gebühren.

  • Hast PN mit einer kompetenten Adresse.


    dietmar

    Adding power makes you faster on the straights. Subtracting weight makes you faster everywhere. (Colin Chapman)

  • Hast PN mit einer kompetenten Adresse.


    dietmar


    Dietmar, geht doch nicht, steht weiter oben


    Mustafa kann allerdings nicht mit, der sitzt gerade in U-Haft ...

  • Seine Bank bekommt sozusagen einen Pfändungsbescheid für alle seine Konten. Geht er aber zu einer anderen Bank, nutzt dir das nicht viel.
    Und erwirbt er pfändbares Vermögen in Bargeld oder (un)beweglichen Gütern, geht das auch nicht automatisch.


    Also muß man den Gerichtsvollzieher (über den Anwalt oder das Gericht) immer wieder losschicken. Und das kostet jedesmal Gebühren.


    Doch, der Pfändungsbescheid wird bei der Schufa gemeldet. Da wird es schwer ein anderes Konto zu bekommen, weil die neue Bank damit rechnen kann, dass da auch bald einer liegt.
    Hast Du schon mal daran gedacht, den Titel (legal) zu verkaufen? Machst Du zwar etwas Verlust, bist aber raus und der Rest ist nicht Dein Problem.
    Alternativ gibt es da noch "nette" Leute wie Moskau-Inkasso... ;)


    Lupiter, mach Deine Ansprüche geltend und dann erstmal den Titel pfänden lassen... H4 heißt ja nicht, dass der gar nichts mehr hat, nur wenig eben.


    Tom

  • Mal ein anderer Gedankengang von mir, sicher sind irgendwann die Fronten verhärtet, der Schüler sieht nicht ein, sich seine Schulden vom Mund abzusparen, weil man ihm ja nix kann und der Gläubiger greift zu den etwas unüblicheren Methoden.


    Frag doch mal auf doof beim Arbeitsamt nach, sag, Du hast eine Anfrage eines Hartz4-Empfängers vorliegen, der gerne bei Dir seinen Führerschein machen möchte, da er einen Job bekäme, hätte er denn einen Führerschein.
    Ob die diesen Führerschein bezahlen würden...;)
    Vielleicht hast Du ja Glück! Ich drück die Daumen.

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