Der "Ich-hab-ne-kurze-Frage-Fred":

  • Also ich hab das gefunden:
    1.ANWENDUNGSBEREICH
    Diese Regelung umfasst neue Luftreifen, die hauptsächlich, aber nicht nur, für Fahrzeuge der Klassen M1, N1, O1 und O2 bestimmt sind. Sie gilt nicht für Reifen, die hauptsächlich bestimmt sind für
    a) die Ausrüstung historischer Fahrzeuge (Oldtimer);
    b) Wettbewerbe.

    Oldtimerreifen & Weißwandreifen Möller GmbH - Reifen-Lexikon von A – Z
    eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42008X0730(01)&from=DE

    -----------------

    Ich mache jetzt mit der Reifendiskussion einfach 'mal hier weiter. War ja wirklich im falschen Forum. Ich habe jetzt 4 A032 bestellt, bein gespannt. Yokohama sagt, dass es keine EU KEnnzeichnung gibt, wäre ja schön, wenn das falsch ist. Dann ist die ganze Diskussion aus meiner Sicht egal. Melde mich.


    Die Referenz obern sagt aus meiner Sicht nämlich nicht zwingend, dass man für H keine Kennzeichnung braucht. Kann man auch so lesen, dass man für 'Oldtimerreifen', also Reifen, die als solche homologiert sind keine braucht. Bin kein Spezialist, aber vielleicht findet sich ja hier einer.

    Viele Grüße,
    Walter

  • Beitrag von wishbone (18. August 2025 um 15:55)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: doppelt (18. August 2025 um 15:59).
  • Frage: Zählt für die Erteilung eines H-Gutachtens der Zulassungstag oder das Zulassungsjahr? Hintergrund: Unser Cabrio wird in 09/2026 30 Jahre alt. TÜV wäre jetzt im Sept. fällig. Da nur Saisonkennzeichen würde ich den TÜV gerne erst in 04/2026 machen, also de facto ein halbes Jahr überziehen (steht bis dahin eh in der Garage). Das aber nur, wenn ich bereits im April 2026 das H-Gutachten machen lassen kann, anstelle erst im September, wo das Auto tatsächlich per Zulassungstag dann 30 wird.

  • Ich tippe bei dem zweiten Bild auf Revo 5x12, Bild eins minilite (Hersteller ?🤷‍♂️) auch 5x12. Reifen 165/60-12. wie so fragst du?

    ⚠️ Tipps von mir basieren auf Erfahrungen, die schon ein bißchen was her sind. Können und müssen nicht ganz aktuell sein ⚠️ Wird aber besser, da aktuell Inno in Wiederbelebung :cool:

  • Frage: Zählt für die Erteilung eines H-Gutachtens der Zulassungstag oder das Zulassungsjahr? Hintergrund: Unser Cabrio wird in 09/2026 30 Jahre alt. TÜV wäre jetzt im Sept. fällig. Da nur Saisonkennzeichen würde ich den TÜV gerne erst in 04/2026 machen, also de facto ein halbes Jahr überziehen (steht bis dahin eh in der Garage). Das aber nur, wenn ich bereits im April 2026 das H-Gutachten machen lassen kann, anstelle erst im September, wo das Auto tatsächlich per Zulassungstag dann 30 wird.

    Und wo liegts Problem? Dann mach doch erst im April TÜV

    Auf Erfahrung vertrauen

  • Kostet das dann nicht richtig viel?

    20% mehr was auf etwas das gleiche rauskommt, da man ja auch paar Monate länger hat.

    Außerdem ist man nicht tuv pflichtig außerhalb der Saison, daher wird es nicht mehr kosten

    Auf Erfahrung vertrauen

  • Es gibt keine offizielle Kategorisierung "Oldtimerreifen". Anzunehmen ist, dass ein Reifen der für ein Fahrzeug gedacht ist, das vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurde, ein Oldtimerreifen ist. Dies muss aber nicht ausschließlich so sein, im Grunde reicht das häufige montieren eines Reifens auf einem Oldtimer um diesen zu einem Oldtimerreifen zu machen (passende Maße vorausgesetzt). Wer will das Gegenteil nachweisen?

    Beim A032 wird die Liste der Fahrzeuge auf denen er Verwendung finden kann und die jünger als 30 Jahre sind, recht kurz sein. Daher würde ich bei diesem Reifen von einer ausschließlichen Verwendung auf Oldtimern ausgehen.

    Ist aber auch hinfällig da deine A032 laut Befragung meiner Glaskugel ein E-Kennzeichen haben werden.

  • so kenne ich das als „Oldtimerreifen“

    Innocenti Mini Cooper 1300 Export 02/74: Geht vorran. Wartet auf Lack (Prugna/Bianco Avorio). Motor und Achsen müssen noch...
    Rover ERA Mini Turbo: Geht ganz ordentlich.
    Rover Mini MPI: Läuft.

  • Oder aber es ist 1990 da das Label sich auf 2020 bezieht, sind ja genau 30 Jahre.

    Fakt ist, dass in der EU-Richtlinie kein Jahr drin steht.

    Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte;

    Hat sicher nichts mit dem Label zu tun.

    Kann natürlich sein das H ausgenommen sind, Fahrzeuge vor dem Datum aber immer auch ohne h

    Auf Erfahrung vertrauen

    Einmal editiert, zuletzt von Meister-Mini (19. August 2025 um 09:29)

  • so kenne ich das als „Oldtimerreifen“

    Ich habe mal die hier benannte EU Richtlinie nachgeschlagen, die 2020/740:

    Verordnung - 2020/740 - EN - EUR-Lex

    Die gilt in der Tat nicht für Reifen deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte. ABER diese Richtlinie hat nichts mit dem E-Kennzeichen zu tun, sondern regelt nur die Kennzeichnungspflicht bezüglich der Kraftstoffeffizienz und anderen Verschleißthemen. Es geht also einfach gesprochen nur um die Pflicht die Sticker mit den Infos bezüglich Verbrauch, Lautstärke usw. auf die Reifen zu kleben.

    Es bleibt also bei dieser hier in Bezug auf die E-Kennzeichnungspflicht und Zulassung im Straßenverkehr:

    EUR-Lex - 42008X0730(01) - EN - EUR-Lex

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