• Früher konnte man wohl ein Airbag-Lenkrad legal durch eins ohne Airbag ersetzen. Heute geht das n.m.K. nicht mehr. Auch die Änderung der Endübersetzung ist nicht ohne weiteres legal möglich, weil die Abgaswerte mit der langen Übersetzung ermittelt wurden.

    Ich bin, wenn man es wieder aus ohne großen Aufwand auf Serie zurückbauen kann, mit der Legalität recht flexibel :biggrin:. Das, dass bei der Übersetzung nicht so einfach ist, ist klar. Da stellt sich aber die Frage wer sowas aus welchen gründen überprüfen sollte und ob der aufwand der Überprüfung verhältnismäßig ist.

  • Eü interessiert nun wirklich keinen. Oder hat jemand schonmal eine andere Eü eintragen lassen?

    Airbag ist kein vorgeschriebes Sicherheits Teil, das heißt es gibt keine Pflicht bis heute nicht für Airbag. Problem ist aber wenn das Auto mit Airbag abgenommen wurde muss dieser drin bleiben, bei alten Fahrzeugen die Airbag nur als Zubehör hatten ist das ausbauen ganz legal und problemlos möglich....

    Es gibt einige möglichkeiten das zu legalisieren das einfachste ist eben einfach ein anderes eintragen lassen.

    Auf Erfahrung vertrauen

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