Eigentlich ganz einfach, seit 1961 gilt das:
III. Bau- und Betriebsvorschriften (Teil 3) | StVZO.de https://share.google/SVuKy3eNSVYzmq7LC
Eigentlich ganz einfach, seit 1961 gilt das:
III. Bau- und Betriebsvorschriften (Teil 3) | StVZO.de https://share.google/SVuKy3eNSVYzmq7LC
Zitat(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
1.
an mehrspurigen Kraftfahrzeugen
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,
Was für Baujahr hast du den überhaupt? Geht nicht aus Profil hervor.
Baujahr bzw. EZ ist 11/92
Hmmm . Meines Erachtens nach, brauchst du da keine Blinker . Aber ich bin mir nicht sicher. Wenn ja und du möchtest Inno Blinker nachrüsten, die sitzen wie erwähnt weiter vorne wie Minis ab 84/85. aber genaues Maß 🤷♂️
Hmmm . Meines Erachtens nach, brauchst du da keine Blinker . Aber ich bin mir nicht sicher. Wenn ja und du möchtest Inno Blinker nachrüsten, die sitzen wie erwähnt weiter vorne wie Minis ab 84/85. aber genaues Maß 🤷♂️
Steht doch alles oben im Gesetzestext.
Ah ok, dann eh nicht nötig. Nur für die Historie mal relevant- wo genau sitzen denn beim Inno oder auch beim Specisl 78/79 die Blinker ? Anders definitiv als beim ab 84/85er onwards
Eigentlich ganz einfach, seit 1961 gilt das:
Ist das ein Link (der nicht geht) - oder bin ich doof ![]()
Oh man, wer mal wissen will, was ein in Deutschland zugelassene Fahrzeug bieten muss, sollte hier einen Blick reinwerfen:
StVZO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Hier § 54!
Austin Mini hat es Euch sogar kopiert! ![]()
Nachdem das ja geklärt ist und nicht zum Thema passt. Für die Nachwelt: wo sitzen denn genau beim Inno oder beim Special die Blinker. Nicht da ab 85 klar, nur mal so gefragt. Ist ja für Original freaks bestimmt wichtig und sollte ggfs mal hier iwo angepinnt werden, wenn nicht schon passiert.
(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
1.
an mehrspurigen Kraftfahrzeugen
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,
Ausschliesslich Seitenblinker?
Wie breit sind wir denn?
Ausschliesslich Seitenblinker?
Wie breit sind wir denn?
Schmaler als 1,60 m. Heißt, du kannst die Frontblinker weg cleanen.
Wichtig wäre es vielleicht in diesem Bezug zu erwähnen, dass auch wenn sie nicht zwingen notwendig sind, dies ein Eingriff in die Sichtbarkeit darstellt. Und genau hier entsteht das Problem.
Serienmäßige Ausstattung zu verändern und damit die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen ist nicht immer so leicht. Hätte der Mini mit diesem Baujahr diese nicht serienmäßig, so ist eine Entfernung oder das Weglassen überhaupt kein Problem. Im Nachhinein aber die Löcher schlißen im Kotflügel und die Blinker entfernen, ist eine Veränderung am Fahrzeug und MÜSSTE genau genommen wieder eingetragen werden, was schwierig werden könnte, da es keinen Vorteil sondern Nachteil für die Verkehrssicherheit darstellt ...
Also gar nicht so einfach und Leicht zu beantworten
Hat ehrlich gesagt bis 2007 kein 🐷 interessiert, auch nicht beim tüv. Und da wusste ehe keiner ob Mini das hatte oder nicht. Hat sich das geändert?
Wichtig wäre es vielleicht in diesem Bezug zu erwähnen, dass auch wenn sie nicht zwingen notwendig sind, dies ein Eingriff in die Sichtbarkeit darstellt. Und genau hier entsteht das Problem.
Serienmäßige Ausstattung zu verändern und damit die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen ist nicht immer so leicht. Hätte der Mini mit diesem Baujahr diese nicht serienmäßig, so ist eine Entfernung oder das Weglassen überhaupt kein Problem. Im Nachhinein aber die Löcher schlißen im Kotflügel und die Blinker entfernen, ist eine Veränderung am Fahrzeug und MÜSSTE genau genommen wieder eingetragen werden, was schwierig werden könnte, da es keinen Vorteil sondern Nachteil für die Verkehrssicherheit darstellt ...
Also gar nicht so einfach und Leicht zu beantworten
Da kann man viel diskutieren. Schließlich sind alle Minis zwischen 67 und 96 Mark 2.
Sobald der Verteiler unter Wasser steht, geht eher nicht mehr. ( Klar hat ja Probleme schon mit Spritzwasser).
Elektronik Umbau geht vermutlich genauso wenig. Gäbe es ne Wasserfeste Lösung ?
Kauf dir einen alten VW Iltis Benziner von der Bundeswehr …. die hatten wasserdichte Zündsysteme ….
Eventuell auch die alten VW 181 „Kübel“ ….
Iltis hatte jedoch 24v Bordnetz und EINE (1) Zündkerze kostet über 20€
Die alten Unimog mit der kleinen Kabine ( S 404 gab es als Funk-Koffer oder Sani-Kutsche) hatten auch Benzinmotore drin …. allerdings 6Zylinder, aber zur Not schleift man den Unterbrechernocken um …
Jetzt mal ohne Witz: ich finde das gut, wenn andere sehen, dass ich blinke.
Jetzt mal ohne Witz: ich finde das gut, wenn andere sehen, dass ich blinke.
Dazu reicht doch in 99% der Situationen der vodere?
Was ganz anderes.
Wie hoch sollte bei kaltem Moto das Kühlwasser im Ausgleichsbehälter stehen? (ja, ist heute kein Wasser mehr. Ist Chemiepampe)
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