Der "Ich-hab-ne-kurze-Frage-Fred":

  • Aber sicher nicht grundsätzlich. Es gibt ja keine Nachrüstpflicht für (ältere) Fahrzeuge ohne.
    Vorhandene wegbauen ist evtl. nochmal was anderes - unabhängig vom Baujahr.

    Absolut ja

    Aber ab einem bestimmten Baujahr sind sie verpflichtend, zur Zeit kann ich leider nicht nachschauen wann.

  • Zitat

    (4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

    1.

    an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,

  • Was für Baujahr hast du den überhaupt? Geht nicht aus Profil hervor.

    ⚠️ Tipps von mir basieren auf Erfahrungen, die schon ein bißchen was her sind. Können und müssen nicht ganz aktuell sein ⚠️ Wird aber besser, da aktuell Inno in Wiederbelebung :cool:

  • Hmmm . Meines Erachtens nach, brauchst du da keine Blinker . Aber ich bin mir nicht sicher. Wenn ja und du möchtest Inno Blinker nachrüsten, die sitzen wie erwähnt weiter vorne wie Minis ab 84/85. aber genaues Maß 🤷‍♂️

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  • Ah ok, dann eh nicht nötig. Nur für die Historie mal relevant- wo genau sitzen denn beim Inno oder auch beim Specisl 78/79 die Blinker ? Anders definitiv als beim ab 84/85er onwards

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  • Nachdem das ja geklärt ist und nicht zum Thema passt. Für die Nachwelt: wo sitzen denn genau beim Inno oder beim Special die Blinker. Nicht da ab 85 klar, nur mal so gefragt. Ist ja für Original freaks bestimmt wichtig und sollte ggfs mal hier iwo angepinnt werden, wenn nicht schon passiert.

    ⚠️ Tipps von mir basieren auf Erfahrungen, die schon ein bißchen was her sind. Können und müssen nicht ganz aktuell sein ⚠️ Wird aber besser, da aktuell Inno in Wiederbelebung :cool:

  • (4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

    1.

    an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,

    Ausschliesslich Seitenblinker? :laughing: Wie breit sind wir denn?

    irgendwas ist ja immer...

  • Wichtig wäre es vielleicht in diesem Bezug zu erwähnen, dass auch wenn sie nicht zwingen notwendig sind, dies ein Eingriff in die Sichtbarkeit darstellt. Und genau hier entsteht das Problem.

    Serienmäßige Ausstattung zu verändern und damit die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen ist nicht immer so leicht. Hätte der Mini mit diesem Baujahr diese nicht serienmäßig, so ist eine Entfernung oder das Weglassen überhaupt kein Problem. Im Nachhinein aber die Löcher schlißen im Kotflügel und die Blinker entfernen, ist eine Veränderung am Fahrzeug und MÜSSTE genau genommen wieder eingetragen werden, was schwierig werden könnte, da es keinen Vorteil sondern Nachteil für die Verkehrssicherheit darstellt ...

    Also gar nicht so einfach und Leicht zu beantworten

  • Hat ehrlich gesagt bis 2007 kein 🐷 interessiert, auch nicht beim tüv. Und da wusste ehe keiner ob Mini das hatte oder nicht. Hat sich das geändert?

    ⚠️ Tipps von mir basieren auf Erfahrungen, die schon ein bißchen was her sind. Können und müssen nicht ganz aktuell sein ⚠️ Wird aber besser, da aktuell Inno in Wiederbelebung :cool:

  • Wichtig wäre es vielleicht in diesem Bezug zu erwähnen, dass auch wenn sie nicht zwingen notwendig sind, dies ein Eingriff in die Sichtbarkeit darstellt. Und genau hier entsteht das Problem.

    Serienmäßige Ausstattung zu verändern und damit die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen ist nicht immer so leicht. Hätte der Mini mit diesem Baujahr diese nicht serienmäßig, so ist eine Entfernung oder das Weglassen überhaupt kein Problem. Im Nachhinein aber die Löcher schlißen im Kotflügel und die Blinker entfernen, ist eine Veränderung am Fahrzeug und MÜSSTE genau genommen wieder eingetragen werden, was schwierig werden könnte, da es keinen Vorteil sondern Nachteil für die Verkehrssicherheit darstellt ...

    Also gar nicht so einfach und Leicht zu beantworten

    Da kann man viel diskutieren. Schließlich sind alle Minis zwischen 67 und 96 Mark 2.

    Auf Erfahrung vertrauen

  • Sobald der Verteiler unter Wasser steht, geht eher nicht mehr. ( Klar hat ja Probleme schon mit Spritzwasser).


    Elektronik Umbau geht vermutlich genauso wenig. Gäbe es ne Wasserfeste Lösung ?

  • Kauf dir einen alten VW Iltis Benziner von der Bundeswehr …. die hatten wasserdichte Zündsysteme ….
    Eventuell auch die alten VW 181 „Kübel“ ….

    Iltis hatte jedoch 24v Bordnetz und EINE (1) Zündkerze kostet über 20€

    Die alten Unimog mit der kleinen Kabine ( S 404 gab es als Funk-Koffer oder Sani-Kutsche) hatten auch Benzinmotore drin …. allerdings 6Zylinder, aber zur Not schleift man den Unterbrechernocken um …

    3 Mal editiert, zuletzt von Maxxs (7. Oktober 2025 um 23:59)

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