Mini LED Scheinwerfer

  • Leider wahr. Auch Blinken kommt im Straßenverkehr z.B. immer mehr aus der Mode, obwohl es, wie die Höhenverstellung der Scheinwerfer, für die anderen Verkehrsteilnehmer durchaus Sinn macht. Nach dem Motto: Was interessiert es mich, was die anderen gut und richtig finden…..

  • Blinken ist nur für die, die Bremsen beim Abbiegen. :rotfl:
    Gerade bei LED sollte man auf LRW nicht verzichten oder von vorneherein lieber bissel tiefer einstellen.

    Auf Erfahrung vertrauen

  • Nachdem wir das Für und Wider von Blinkern und deren Nutzung "beleuchtet" haben (pun intended), mal kurz zurück zu LWR, LED-Scheinwerfern usw.

    Als emsiger Nutzer des Internets und interessierter TÜV-Untersuchungs-Besteher habe ich mir einerseits die StVZO§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht durchgelesen, in der ausschließlich von autom. LWR-Anlagen bei Gasentladungslampen gesprochen wird. Xenon ist nicht das Thema, LED schon.

    Bei mir kollidiert das alles ein wenig mit der Aussage, dass alle Fahrzeuge ab 1991 so eine LWR verbaut haben müssen und diese muss auch funktionieren. Worauf beruht diese Aussage? wurde seitdem die StVZO aktualisiert und es stand vorher drin?

    Vllt weiss hier jemand mehr...

    VG

    CaptnB

  • Ich hab das hier auf die Schnelle gefunden

    ⚠️ Tipps von mir basieren auf Erfahrungen, die schon ein bißchen was her sind. Können und müssen nicht ganz aktuell sein ⚠️ Wird aber besser, da aktuell Inno in Wiederbelebung :cool:

  • Hab jetzt keine Ahnung was wann drin steht. Ab 90 oder 91 muss man eine LRW haben später ab irgendwann Anfang der 200X muss diese Automatisch funktionieren, eben weil die meisten das Ding am Armaturenbrett nie benutzt haben.

    Auf Erfahrung vertrauen

  • Ich verstehe nicht, wieso die LWR dadurch wegfallen sollte?
    Werden die Scheinwerfer nicht auch in den Metallring geschraubt?
    Die andere Frage, wieso nicht die originalen Scheinwerfer mit Philips oder Osram LED-Leuchtmittel betreiben? Vielleicht sind diese nicht so Leistungsstark, aber alle mal besser als diese Halogenbirnen.

  • Hmm. Ich habe nen 91/92 Vergaser Cooper und da ist keine Leichtweitenregulierung verbaut. Sind auch noch bilux Leuchten verbaut. Hat seit 10 Jahren keiner nach gekräht vom TÜV oder so.

  • Hmm. Ich habe nen 91/92 Vergaser Cooper und da ist keine Leichtweitenregulierung verbaut. Sind auch noch bilux Leuchten verbaut. Hat seit 10 Jahren keiner nach gekräht vom TÜV oder so.

    Die Jungs haben mittlerweile dazugelernt. War nicht immer so... Hing vielleicht auch etwas vom Bundesland ab... :tongue:

    Der Vergaser-Cooper wurde unter der ABE 8224/4 gebaut und zugelassen. Diese ABE wurde von der Typprüfstelle des TÜV Rheinland erstellt...

    ABE 8224-4.pdf

    Da ist die fehlende Leuchtweitenregulierung unter 10.23.1. aufgelistet. Erstellt 09. 08. `91...

    Dann gab es damals aber auch aufmüpfige Behörden, z.B. in einem kleinen Bundesland, deren Amtsleiter sich von einer ABE mal überhaupt nichts sagen lassen wollten... Da könnte ja jeder kommen.
    Denen musste dann selbst `96 noch vom Ministerium für Umwelt Energie und Verkehr per Ausnahmegenehmigung klar gemacht werden, dass es OK ist...

    Ausnahmegenehmigung.pdf

    Bekam ich damals beim Kauf meines Vergaser-Coopers vom Vorbesitzer zusammen mit der Zulassung :cool:

    Irgendwann haben sich die Amtsleiter dann wohl dem obersten Dienstherrn gefügt, weil der sie möglicherweise gerügt hat, dass dieser Unsinn unnötig "Recourcen" verschwendet... :tongue:

    Gruß, Diddi

  • Diese Ausnahmegenehmigung gab es bei Importfahrzeugen öfters, weil diese teilweise keine LWR z.b. in den Niederlanden hatten.

    Steht bei mir im Fahrzeugschein vom Alltagshobel auch drin.

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